3 Antworten

Es dürfte analog zu https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__923.html vorgegangen werden - eventuell mit etwas mehr Bürokratie.


Bernadette787 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 08:33

Guter Punkt! Allerdings gelten in anderen Staaten ja auch oft andere Gesetze.

NaIchHalt09  09.06.2025, 09:11
@Bernadette787

Frage doch einfach ChatGPT oder ein anderes Tool. Nutzt du ja auch gerne für deine Antworten hier.

Hallo,

Keine Grenze durchschneidet Grundstücke, es ist also in jedem Fall auch eine Grundstücksgrenze. Dennoch kommt es darauf an, was du mit "Landesgrenze" meinst.

Wenn du die Grenze zwischen zwei deutschen Bundesländern meinst, dann ist der Fall klar. Es gilt von Schleswig- Holstein bis Bayern, von NRW bis Brandenburg der von NaIchHalt09 genannte Paragraph 923 BGB: sobald die Grenze durch den Stamm des Baumes läuft, egal ob mittendurch oder nur ganz knapp, gehört er den Eigentümern beider Grundstücke zu gleichen Teilen.

Wenn es nicht um Bundesländer sondern um Staaten geht, wird es sicher komplizierter. Ich vermute, die Regelung wird in den meisten Staaten ziemlich ähnlich aussehen wie die deutsche. An der Grenze zwischen Deutschland und den Nachbarn vermute ich, dass es da einfach genauso praktiziert wird. Schließlich brauchen die Nachbarn auch im Binnenland in den allerseltensten Fällen jemand dazu und einigen sich einfach untereinander, so wie es vorgesehen ist. Wenn es einmal nicht klappen sollte und zum Streit käme, dann würde es sicher interessant, aber ob es das überhaut schon einmal gab, weiß ich nicht. Grenzen zwischen Staaten sind doch in aller Regel besser gekennzeichnet, ausgebaut, freigehalten, überwacht als "normale" Grundstücksgrenzen, da kommt es dann auch seltener zu Grenzbäumen. Und zwischen Staaten, bei denen eine Einigung kaum möglich wäre, sagen wir Nord- und Südkorea, da dürfte die Grenze so aussehen, dass dort kein Grenzbaum aufwächst.

Hallo,

mal davon abgesehen dass sich die Bäume,
nicht um künstlich gezogene Grenzen
der Menschen scheren,
wird das wohl nicht gut ausgehen.

So wird wohl bestenfalls eine gemeinsame Kommission geschaffen,
die dann zu einem jahrelangen Kompetenzgerangel führen werden.

Eine Seite wird wohl nachgeben müssen.
Denn der Klügere gibt nach.

Hansi


Bernadette787 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 08:30

Da hast du wohl Recht. Ich hoffe dennoch, dass man in der Praxis einen eleganteren Weg als eine ganze Kommission findet. ;)