Welches Konto für privaten Verwalter?

3 Antworten

Ich weiß nicht, ob die mit Mieterkonto von der DKB die Verwalterplattform der DKB meinst, aber hier der Link: https://www.dkb.de/geschaeftskunden/branchen/wohnungswirtschaft/verwalter/

Auch die Aareal Bank ist auf dem Feld sehr aktiv, aber eher etwas für größere Unternehmen.

trowtna1 
Fragesteller
 09.02.2022, 17:25

Das ist nur für Geschäftskunden. Nicht für Privatanwender.

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Hallo trowtna,

für die 'Verwaltung von Mietwohnungen würde ich
ein gegenes Girokonto führen, da kommen Mieteinnahmen
da werden Verwaltungs und Unkosten verwaltet, auch
deine Privatentnahmen, die dann ans Privatkonto gehen.

Also dein Privatkonto sollst du behalten, also unbeding trennen
Immer wieder gerne, ich hoffe ich hab dich richtig verstanden.
opi ehrsam

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was soll das sein? Eine WEG hat regelmäßig zwei Konten zu führen - ein Eigenkonto und ein Konto für die Instandhaltungsrücklage. Kontoeigentümer ist die WEG, und Zugriff hat der Verwalter im Rahmen seiner Bevollmächtigung.

Entsprechende Banken bieten auch diese Kontomodelle an. Beispiel Hausbank München eG, oder die DKB.

die für private Verwalter eine Form des WEG-Kontos anbietet.

Das gibt es nicht, und ist auch nicht zulässig. Wenn das Wohneigentum insgesamt nur einen Eigentümer kennt, und insofern also keine WEG vorliegt, kann jedes beliebige Girokonto als Hauskonto dienen. Ansonsten ist eine Vermischung von privaten und WEG-zugehörigen Konten strikt zu unterlassen.

trowtna1 
Fragesteller
 09.02.2022, 17:40

Es gibt WEG-Konton. Die DKB bietet zum Beispiel sowas an.

Also Konten, wo die Eigentümer im Besitzt des Geldes bleiben und der private Verwalter nur verwaltet. Bei einem normalen Girokonto wäre dieses nicht der Fall.

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FordPrefect  09.02.2022, 17:45
@trowtna1
Du verstehst mich falsch.

Ja, es gibt WEG Konten - auf Namen der WEG. Habe ich ja auch so geschrieben. Aber: Da ist der private Eigentümer aus der WEG genau *nicht* zeichnungsberechtigt, sondern nur der Verwalter. Das setzt aber einen abgeschlossenen Verwaltervertrag voraus, anders bekommt man das nicht. Oder verstehe ich nun deinen Verweis auf "privater Verwalter" falsch?

Wenn du damit meinst, ob eine kleine WEG ohne förmlichen Verwaltervertrag ein entsprechendes Konto eröffnen kann, lautet die Antwort: Nein. Das geht schon seit bald 20 Jahren nicht mehr (Geldwäschegesetz und Haftungsfragen). Ein WEG Konto in der beschriebenen Form setzt zwingend einen gewerblich handelnden Verwalter voraus.

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