Welche Strafen drohen, wenn man mit einem SBF-See die 3-Seemeilen-Zone verlässt?
Mit einem Sportbootführerschein-See darf man normal nur maximal 3 Seemeilen entfernt von der Küste fahren. Welche Strafen drohen, wenn man sich weiter von der Küste entfernt als erlaubt und z. B. vom Festland nach Helgoland fährt, oder von Mallorca nach Ibiza?
Mir geht es nicht darum, dass es wegen der nicht ausreichenden Navigationskenntnisse etc. gefährlich ist, sondern ob und in welchem Umfang man bei Behörden Ärger bekommt, falls das auffliegt?
5 Antworten
Keine Strafe da alle privaten Fahrten außerhalb der drei meilenzone kein extra schein benötigen allerdings würde ich aufgrund der Versicherung davon abraten.
keine, "Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt."
Weil es dann einFreies gewässer ist und nicht den gesetzen der BRD unterliegt.
Als „nationales“ Dokument hat der SBF See im Ausland keine Gültigkeit. Allerdings beinhalten alle Sportbootführerscheine das Internationale Zertifikat gemäß der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (International Certificate of Competence). Führer von Sportbooten können mit Hilfe dieses Nachweises ihre Qualifikation im Ausland belegen. Die Führerscheine werden hierzu um eine dritte Innenseite erweitert.
Der SBF See kommt seit 2018 im Scheckkartenformat :)
Aber sonst richtig!
Wenn du nicht gewerblich unterwegs bist - z.B. - als Skipper, reicht der SBF See aus. Du musst nur die Regelungen anderer Länder dazu beachten, u.a. beim Ein-/Ausklarieren.
Man darf auch ohne Führerschein in internationalen Gewässern unterwegs sein, außerhalb der Hoheitsgewässer der Anrainerstaaten. Innerhalb gelten die jeweiligen Landesregeln. Für den Küstenbereich in DE brauchst du halt den SBF See, wenn du mehr als 15 PS an der Schraube hast.
Aber den SRC/LRC sollte man m.M. nach schon haben. Wenn du in Seenot kommst und nicht funken kannst, ist das halt ziemlich blöd.
das fliegt auf !
bis 12 sm kontrolliert die Küstenwache die Erlaubnis zum führen der Schiffe / Boote - dann ist dein Patent nicht gültig . frag direkt dort an .
Das hab ich noch nie gehört. Ich dachte immer das der sbf see der einzig vorgeschriebene Schein in Deutschland wäre und alles andere (sks Schein...) freiwillig wären um im Extremfall nachweisen zu können, das man die notwendigen nautischen Fähigkeiten besitzt
möglicherweise Verstoss gegen die Zollregeln, du reist ja aus der BRD aus und wieder ein -> machen die Schmuggler auch....könnte lustig werden