Der YouTuber Drachenlord wurde heute zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Wie findet ihr das?

Hier eine Übersicht zur Situation (etwas lang):

Der Drachenlord (mit bürgerlichem Namen Rainer W.) hat in den letzten Jahren mit provokanten Äußerungen und fragwürdigem Auftreten in seinen Videos auf YouTube für viel Aufruhr gesorgt und war Thema in einigen Reportagen.

Nachdem er dann einmal wutentbrannt in einem seiner Videos seine private Adresse preisgab und die Leute, die ihn provozierten ("Hater"), dazu aufforderte, bei ihm vorbeizukommen, pilgerten seitdem seine "Hater" zu seinem Haus in einem sehr kleinen Dorf in Bayern, das mittlerweile abgerissen wurde.

Vor dem Haus des Drachenlords kam es regelmäßig zu tumultartigen Szenen, in denen die Hater vor dem Haus auftauchten, Fotos und Videos vom Drachenlord machten, ihn provozierten und beschimpften und u.a. Farbbomben auf seinem Hof schmissen. Die Polizei musste immer wieder anrücken.

Hier und da gab es sogar sogenannte "Schanzenfeste" wo sich mehrere hundert Leute trafen und gemeinsam zum Haus zogen, meistens konnte dieses Vorhaben durch Polizeisperren verhindert werden. Dieses Dorf wurde deswegen zum Sperrgebiet erklärt, wo nur die Bewohner Zutritt zu hatten.

Der Drachenlord hatte bereits mehrere Anzeigen u.a. wegen Körperverletzung und Beleidigung und war bereits vorbestraft. Da er aber wiederholt handgreiflich wurde, dabei einen seiner Peiniger verletzt und somit gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde er im Oktober letzten Jahres zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Durch die Berufung wurde Rainer W. im heutigen Berufungsprozess erneut schuldig gesprochen und schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Grund für dieses Urteil war, dass der Drachenlord bei seinen Gewalttaten laut seinem Verteidiger "nur seine Ehre gerettet habe" und die Hater "wussten, was passieren würde, wenn sie zu ihm hinfahren und provozieren." Dem Drachenlord wird geraten, das Reinstellen seiner Videos einzustellen.

Rainer W. hatte heute beim Prozess seine Schuld eingeräumt und es bedauert, den Hatern Schmerzen zugefügt zu haben, gab aber an, dass er von vielen Leuten bedroht und provoziert wurde und einfach nicht mehr weiter wusste. Durch den Abriss seines Hauses ist er zur Zeit ohne festen Wohnsitz und tourt mit seinem neugekauften Fahrzeug durch Deutschland, wo er hier und dort noch von Hatern entdeckt wird.

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Die Knaststaffel ist nur verschoben, nicht ganz aus der Welt. Bei dem wonglerischen Temperament und der allzeit neutralen Stimmung wird die Fortsetzung der Knaststaffel nicht lange auf sich warten lassen.

Jetzt freuen wir uns umso mehr auf die Obdachlosen- und Paranoiastaffel. Die Autoren haben sich wirklich einiges einfallen lassen die letzten Monate. Das wird ein richtig Mettes Jahr

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Ja, kann man. Dafür musst du Terra nullius finden und die Voraussetzungen des Art. 1 der Konvention von Montevideo / bzw. die 3-Elemente-Lehre von Jellinek erfüllen.

Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt (und eine zwischenstaatliche Repräsentation).

Das Problem wird sein, terra nullius zu finden und zu beanspruchen.
Siehe z.B. das Fürstentum Sealand oder Liberland

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"Ist mir den Aufwand nicht Wert"

aber bei GF eine Wall of Text dazu schreiben mit Screenshots und allem.
In der Zeit hättest du das Teil 3 mal zurückschicken können

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Jedes Völkerrechtssubjekt (primär Staaten) kann Rechtsnormen setzen. Diese gelten dann für jedes andere Völkerrechtssubjekt, der ihre Geltung anerkennt. Sie gelten widerum nicht für Völkerrechtssubjekte, die sie nicht anerkennen (pacta tertiis nec nocent nec prosunt).

Sie können das, weil sie den anderen Völkerrechtsubjekten gleichgestellt und souverän sind (par in parem non habet iudicium).

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Es ist (sehr gut) möglich, dass du über die lange Zeit Untermieter geworden bist. Das geht problemlos auch mündlich, bzw. ergibt sich aus den allgemeinen Umständen (durch schlüssiges Verhalten). Indikator hierfür wäre z.B. anteilig gezahlte Miete, arbeiten im Haushalt etc.

Auch wenn sie erstmal nur im Mietvertrag steht kannst du also Untermieter geworden sein. Das sollte im Zweifel aber ein Anwalt klären, da es hier auf die Details ankommt.

Das bedeutet dann aber auch, dass sie dir schriftlich kündigen muss. Bei möblierter Untervermietung bis zum 15. des Kalendermonats, wobei du zum Monatsende raus müsstest. Von jetzt auf gleich kann Sie dich dann auch nicht vor die Tür setzen, vorallem wenn sie dir "nur" mündlich gekündigt hat.

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Du musst auf jeden Fall ins Konsulat gehen und eine Verlängerung deiner Werhpflicht auf 35 Jahre beantragen. Das geht ohne weiteres, wenn du dich im Studium / Ausbildung oder dergleichen befindest. Dann wird dir Zeit gewährt, bis du das 35. Lebensjahr erreicht hast. Oder du gibst deine türkische Staatsbürgerschaft auf und bekommst den blauen Pass, der dir ähnliche Rechte (ausgenommen zu wählen und gewählt zu werden) gibt wie vorher.

Vor erreichen des 35. Lebensjahrs müsstest du halt der Wehrpflicht nachkommen oder die türkische Staatsbürgerschaft aufgeben. Das ist aber auch kein Problem

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Du kannst die GmbH auflösen und liquidieren, damit sie nach Abwicklung der Liquidation und der Verteilung des übrigen Gesellschaftsvermögens and die Gesellschafter beendet und aus dem Handelsregister gelöscht wird

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Wie geht die 1.Hausarbeit (Jura)?

Hallo :) Zunächst möchte ich anmerken, dass ich hier keine fallbezogene Frage für meine Hausarbeit stellen möchte, weil ich hier niemanden nerven will. Es geht mir eher um allgemeines Wissen über die Hausarbeit. Das ist das 1. Mal, dass ich eine Gutachten-Hausarbeit schreibe und ich fühle mich etwas verloren. Also hatte ich mir eine frühere Arbeit (die sehr gut benotet wurde u. vorbildlich war) aus der Hausarbeitensammlung unserer Uni bestellt und bin die Arbeit (um mir einen Überblick zu verschaffen) durchgegangen. Und einige Dinge verstehe ich nicht:

1.Für Definitionen wird von einem Lehrbuch zum nächsten gesprungen (es werden sehr viele verschiedene Quellen verwendet) --> Warum kann ich nicht einfach aus meinem eigenen, einzigen Lehrbuch (Rengier) (u. eventuell einem Kommentar) die Definitionen finden u. diese dann verwenden? Ich kann mir nicht vorstellen (würde es aber, falls nötig, tun) ständig für jede Definition in anderen Büchern (u. welchen überhaupt?) zu suchen, die "Abwechslung" ins Literaturverzeichnis einbringen.

2. Wie kann es sein, dass für 1 Satz im Gutachten in der Fußnote 2 verschiedene Quellenarten angegeben werden? Z.B. Lehrbuch + ein anderes Lehrbuch/ BGH + Lehrbuch/ Kommentar + Lehrbuch etc. --> es gibt für jeden Satz, jede Idee doch nur eine "Ursprungsquelle"?

3. Für Definitionen werden abwechselnd BGH, Lehrbuch oder Kommentar zitiert --> Woher weiß ich, welche Quellenart ich korrekt an einer Stelle verwenden sollte? Also ob Rechtsprechung, Lehrbuch oder Kommentar? Und warum kann ich nicht einfach mit Lehrbüchern arbeiten, sondern muss Rspr. auch verwenden? Damit ich nicht nur die Ansichten der Lehre darstelle? Aber andererseits verwenden die Bücher doch die Aussagen der Rechtsprechung?

4. Wo finde ich überhaupt die Rechtsprechung/Urteile (aus der ganzen Fülle!) , die die Definitionen oder allg. das enthalten, was für meinen Fall relevant ist? Wie gehe ich da vor? Und muss Rspr. immer als BGHst angegeben werden?

5. Ich bin immer noch nicht umgezogen u. habe für meine Hausarbeit nur mein Laptop mit Beck-Online. Reicht das, um Rechtsprechung u. Kommentare zu lesen, verinnerlichen u. zitieren? Welche Seiten könnten noch relevant werden? Gibt es bei Beck-Online auch fallrelevante Fachzeitschriften, oder gibt es die nur in den Bibliotheken?

6. Und zu guter letzt: Wie sollte ich allg. vorgehen, um die richtigen Quellen an den richtigen Stellen bringen zu können? (also ich wüsste nicht, wo welche Quellenart u. allg. Quelle reingehört).

Ich entschuldige mich schon einmal für die lange Frage (fühle mich aber leider nun mal verloren.. ) u. bedanke mich im Voraus für eure Hilfe

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Wissenschaftliches Arbeiten beinhaltet verschiedene Ideen und Blickwinkel einzubeziehen und das Problem von allen Seiten zu beleuchten, bevor man seine eigenen Schlüsse daraus ziehen kann.

Es gibt in der Regel viele Meinungen, von sehr vielen Personen zu einem Thema, oft eben auch Literatur vs. Rechtsprechung - deswegen werden BGH Urteile zusammen mit Lehrbuchmeinungen zitiert und gegenübergestellt. Oder halt die herrschende Meinung der Mindermeinung gegenübergestellt.

Vor dir haben sich zuvor wahrscheinlich viele Menschen kritisch mit deinem Thema befasst und vermutlich gute Argumente für ihre Sichtweise gefunden und andere gute dagegen. Du kannst in einer Hausarbeit nicht einfach nur eine Meinung zitieren und die anderen (guten) Argumente einfach unbenannt lassen, oder schlimmer noch, so tun als ob du selber auf eine gegenteilige Idee gekommen wärst. Du kannst es dir da nicht so einfach machen und deine Arbeit auf nur eine Quelle stützen.

Selbst bei Definitionen gibt es unterschiedliche Auffassungen, und auch hier muss man (wenn es zum Thema passt) darauf aufmerksam machen, dass es mitunter umstritten ist. Heimtücke oder niedere Beweggründe bei Mord z.B. sind da gute Beispiele für.

Die herangehensweise ist in der Regel die, dass du in einem Kommentar zu deinem Thema die einschlägigen §§ anschaust. Dort findest du meist schon das Problem, wobei es in deiner HA geht, kurz umrissen mit Verweisen auf die h.M., die m.M., Rechtsprechung und Literatur - also auf Quellen in denen dieses Problem zuvor schon thematisiert wurde. Diese suchst du dir dann raus und liest sie dir durch.

Auch in juristischen Datenbanken wie z.B. Beck/Juris etc. kannst du so nach deinem Thema suchen und findest mit Sicherheit genug. Ansonsten kannst du dir auch Ersti-Bücher zum Thema Hausarbeiten und juristischer Recherche besorgen, in denen sowas ausführlich steht.

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Das kommt auf die Reaktion des Opfers an. Wenn er sich "nur" ekelt, reicht das nicht aus für eine Körperverletzung.

Nur wenn er sich deswegen übergibt, oder in einer ähnlichen Weise beeinträchtigt ist kann das eine Körperverletzung darstellen.

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Einfach nicht hingehen. Einer polizeilichen Vorladung musst du nicht nachkommen, und es wäre auch nicht hilfreich.

Anders sieht es aus, wenn die Staatsanwaltschaft dich vorlädt. Dann würde ich zum Anwalt gehen.

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Für eine Verurteilung nach §316 StGb braucht es neben einer Konzentration ab 1ng/mL auch noch (gut dokumentierte) Ausfallerscheinungen, die im Zusammenhang mit dem Konsum stehen - z.B. eine Fahrt mit stark reduzierter Geschwindigkeit, Schlangenlinien, Gleichgewichtsstörungen etc.

Vermutlich war die Konzentration zu gering oder man hat keine großartigen Ausfallerscheinungen bei dir beobachten können

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Wie es in anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht ad-hoc, bei uns ist das aber unmöglich.

Die Zulassungsvoraussetzung nur für die Schwerpunktsbereichsprüfung, umfasst den Abschluss des 5. Fachsemesters.
Selbst wenn du auf dem Wissensstand eines fertigen Juristen wärest, könntest du nicht mal das 1. Staatsexamen vorher abschließen.

Bedenkt man auch die Wartezeiten für die Korrekturen, die Dauer der Vergabe eines Termins für die mündliche SPB Prüfung, die Anmeldung und damit verbundenen Wartezeiten fürs Staatsexamen wirst du wohl noch weiter drüber liegen.

Dann kommt natürlich noch alles dazu, was fürs 2. Staatsexamen anfällt.

Also nein

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Am besten brichst du die Ausbildung ab, wenn deine Befindlichkeiten dir da so im Weg stehen, dass du mit Wut im Bauch bei GF nach deinem weiteren Vorgehen fragen musst, weil ein Familienmitglied mal einen schlechten Tag hatte

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Wie kann man einem Richter der versucht einen klein zu machen im Gerichtsaal höflich sagen das er damit aufhören soll?

Ich habe gehört ein Richter darf nur bis zu einer bestimmten grenze jemanden auf gut deutsch gesagt blöd anmachen im Gerichtsaal ansonsten mache er sich strafbar, nun ja aber manche Richter glaube ich legen es schon mal genau darauf an, wie bittet man dann in so einem fall höflich den Richter das er damit aufhören soll?

Ihr fragt euch wie ich darauf komme, naja letztes jahr war ich angeklagt wegen einer Straftat und da versuchte die Richterin mich richtig klein zu machen weshalb ich in den letzten 5 Jahren nichts auf die kette bekommen habe, obwohl ich doch meinte das mit einem Hauptschulabschluss sehr schwierig sei in Hamburg eine Ausbildung zu bekommen, das ich mich sehr darum bemüht hatte doch bekam nur absagen, Sie flippte darauf richtig aus und meinte das sei doch nur geschwätz wenn man möchte dann bekommt man auch und dies und jenes daraufhin ist dann mein Anwalt richtig ausgeflippt und meinte "das habe ich in meinem 20 Jahren strafrecht nicht erlebt so wie Sie den jungen hier fertig machen das geht mal überhaupt nicht Sie machen sich strafbar!" und dann war die Richterin auch ruhig, das ding ist die Gerichtsverhandlung fand in Baden Württemberg statt da ist es normal das die so streng sind, ich hingegen kam mit meinem Anwalt aus Hamburg angereißt weil ich in Hamburg lebe, also die Richterin war einfach nur mucks mäusschen still danach, das hatte mich voll überrascht in dem Augenblick.

Nun frage ich mich, so wie der Anwalt mich da verteidigt hatte ich glaube das ist eine seltenheit, ich fand das sehr korrekt, aber wie soll man im ernstfall alleine sich so verteidigen können wenn man klein gemacht wird ohne irgendwie unhöflich zu werden? mit welchen Worten würdet ihr es dann sagen wollen?

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Sie hat sich sicher nicht strafbar gemacht. Sie kann dir auch sagen was sie möchte. Wenn dein Anwalt aber auch sein Geld Wert wäre, hätte er einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt.

Für ihre Aussage hatte die Richterin offensichtlich guten Grund, wenn man sich deine Beiträge hier mal durchliest. Von daher solltest du mal weniger heulen und ein bisschen Rückgrat zeigen, oder dir einen kompetenten Anwalt suchen

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Wie wird mit "provozierter Körperverletzung" juristisch umgegangen?

Servus,

wie wird eine Situation eigentlich juristisch bewertet, bei der Person A Person B verletzt, nachdem Person B sich über einen Zeitraum gegenüber Person A "schlecht" verhalten hat?

Ich hatte jetzt konkret den Fall vor Augen, dass A mit mehreren Personen einen Abend verbringt. A geht es grad sehr schlecht, hat kürzlich ne Nahestehende Person verloren, ist in ner depressiven Phase und so Sachen halt. B reitet darauf den ganzen Abend rum, erwähnt das immer wieder, macht sich lustig, stichelt bewusst A immer mal wieder den ganzen Abend über auf. Auch auf die Bitten von allen Anwesenden das sein zu lassen reagiert er nicht. Irgendwann platzt A der Kragen und er watscht B mit ner Flasche durchs Gesicht, sodass B verletzt wird. B stellt ne Strafanzeige wegen Körperverletzung, alle anderen Anwesenden sprechen sich im Zeugenfall für A aus, da B diesen konstant angestichelt und verbal verletzt hat.

Wie würde so ein Fall juristisch bewertet werden? Wie würde sich dies auf ein Strafmaß für A auswirken, und könnte dann auch B mit einer Strafe rechnen?

Ich habe schon ein rumgelesen und mir ist da der Sachverhalt der Notwehrprovokation über den Weg gelaufen, sodass nach mancher Rechtsauffassung der Anspruch auf Notwehr entfällt, wenn bewusst eine physische Gewalt eines gegenübers herbeigeführt werden sollte. Das wäre bei mir ja aber nicht eindeutig der Fall.

Und nein, es ist nichts dergleichen passiert. Mir ist nur so eine Situation eingefallen und mich interessiert wie man sowas beurteilen würde.^^

Grüßle

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Man kann sich grundsätzlich auch gegen (richtige) Beleidigungen mit tätlicher Notwehr verteidigen. Aber nicht mit der Flasche und auch nicht nur bei bloßen Sticheleien

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