Welche Strafe erhält ein Ladendieb als Ersttäter?

6 Antworten

wow, wie hat die fiktive täterin den fiktiven alkohol denn aus dem laden geschleppt? bei der summe ist es ja höchstwahrscheinlich mehr als eine flasche. ist sie mit nem laster in den laden gefahren, hat eingeladen und beim rausfahren, "vergessen" zu bezahlen? 

Brechbohnejop 
Fragesteller
 18.07.2017, 13:37

Einfach den Wagen vollgemacht und rausgefahren. Flasche zu je 50 Euro.

crazycatwoman  18.07.2017, 13:41
@Brechbohnejop

ziemlich dreist. ist ja nicht nur ein kleiner flachman "zufälligerweise in die manteltasche gefallen " . gibt bis zu 30 tagessätz - oder mehr. und hausverb

erst mal mit Hausverbot und dann hoffentlich mit einer hohen strafe, damit sie endlich draus lernt

Hausverbot. Geldstrafe.

Ich verweise dich auf https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Bei einem Ersttäter wird es sehr wahrscheinlich auf einer Geldstrafe hinauslaufen.

Brechbohnejop 
Fragesteller
 18.07.2017, 13:37

Das ist klar, nur wie viele Tagessätze in etwa ?

xxxFriendlyxxx  18.07.2017, 13:39
@Brechbohnejop

Die Höhe der Tagessätze ist vom Einkommen abhängig. Im Normalfall bekommt ein Ersttäter 30 Tagessätze. Aufgrund der Höhe der Beute können es aber auch 60 werden. Das hängt auch wieder von der Reue etc. ab.

Brechbohnejop 
Fragesteller
 18.07.2017, 13:42
@xxxFriendlyxxx

Ok, danke für die Einschätzung.

xxxFriendlyxxx  18.07.2017, 13:42
@Brechbohnejop

Ich ergänze noch, dass auch die Art, WIE gestohlen wurde, Einfluss auf das Urteil haben wird. 

wiki01  18.07.2017, 14:23
@xxxFriendlyxxx

Das hängt auch wieder von der Reue etc. ab.

Was denn für eine Reue?

die Art, WIE gestohlen wurde, Einfluss auf das Urteil haben wird.

Es gibt in der Regel kein Urteil, weil es keiner Verhandlung bedarf. Wenn der strafrechtliche Verstoß zugegeben wird, kommt es zu einem Strafbefehl. Das ist es vollkommen wurscht, ob der Dieb Reue zeugt oder nicht. Der, von dem der Strafbefehl kommt, kennt den Dieb nicht, und bekommt ihn auch nicht zu Gesicht.

30 - 40 Tagessätze, je nach Laune. Bei 15 Euro bei einem Geringverdiener angenommen, sind das dann 600 Euro, plus die Vertragsstrafe des Ladens und 1 Jahr Hausverbot in allen Filialen.