Welche strafe bekommt man wenn man jemanden grundlos anspuckt?
4 Antworten
Also um dem Blödsinn hier mal ein wenig gegenzusteuern.
Den Straftatbestand der KV gem. §223 erfüllt ein normales Anspucken NICHT! Es fehlt an der Erheblichkeitsschwelle. Es stellt weder eine körperliche Misshandlung noch eine Gesundheitsschädigung dar!
Sonit ist der Straftatbestand der KV nicht erfüllt! Anders sieht es aus wenn in der Spucke beispielsweise Auswurf mit kommt. Dann kann die Erheblichkeit gegeben sein. Ansonsten eine Beleidigung!
lg
Das werden Gerichte entscheiden müssen. Stand jetzt ist ein Anspucken keine KV.
Wenn die Person aber weiß das sie COVID-19 hat, dann stimme ich dir zu.
Aber nur die abstrakte Vorstellung er könne infiziert sein, reicht m.M.n. nicht aus.
lg
Die Ungewissheit des Angespuckten, ob er nun Corona bekommen hat oder nicht, dürfte durchaus Übelkeit hervorrufen.
Naja, das sehe ich anders. Aber das werden Gerichte bestimmen bzw. schon bestimmt haben.
Wenn es überhaupt verfolgt wird, gibt's eine kleine Geldstrafe.
Ansonsten womöglich Einstellung.
Es handelt sich um Körperverletzung.
Doch!!!
Wer einen anderen Anspuckt, und beim Geschädigten Ekel auslöst hat Körperverletzung begangen.
kannst du drehen und wenden wie du willst.
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Durch bloße anspucken ist die ehrheblichkeitsschwelle nicht erreicht. Das haben bereits Gerichte entschieden. Wie von mir beschrieben gilt dies nicht wenn Auswurf mit gespuckt wird.
Normales Anspucken ist keine KV!
In Covid-Zeiten könnte das aber ganz anders gewertet werden als von Dir beschrieben.
Ja, die Diskussion hatte ich auch schon mit @Still.
Das werden Gerichte entscheiden müssen, obwohl die Chance das die Person in dem Moment COVID hat und auch noch ansteckend ist, verschwindend gering ist. Aber es kann gut sein, das sie Gericht so entscheiden. Aber es war ja auch eine grundsätzliche Frage und nicht Corona bezogen.
lg😃
Ich habe vor einem guten Jahr gelesen das jemand Angespuckt wurde, Corona bakahm und daran Starb...
Ungelogen!!!
Zu dieser Zeit war Corona aber auf Hochtouren...
Ja wie gesagt, kann sein. Aber ist trotzdem kein Grund das anspucken direkt in die KV zu stecken.
lg
Wenn du das überlebst ( weil du nicht an den falschen grätst) dann ein paar hundert Euro wegen Beleidigung, evtl sogar Körperverletzung, dann teurer..
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-waren-spucken-polizist-fussballfan-geldstrafe-beleidigung/
Das wäre Körperverletzung
Seit Corona kann das aber durchaus anders bewertet werden.