Welche Strafe bei durchfahren verboten , Liefer Verkehr frei?

4 Antworten

Hey,

Wenn du in eine Straße einfährst, in der das Schild „Einfahrt verboten“ (Zeichen 267) steht, und der Zusatz „Lieferverkehr frei“ angebracht ist, bedeutet das: Die Einfahrt ist grundsätzlich verboten – außer für Fahrzeuge, die eine tatsächliche Liefer- oder Abholtätigkeit in dieser Straße haben. Das kann zum Beispiel sein, wenn du etwas zu einem Geschäft oder einer Wohnung bringst oder dort etwas abholst. Der reine Durchgangsverkehr ist nicht erlaubt, auch wenn viele es trotzdem machen. Wer keinen konkreten Lieferzweck hat, fährt dort offiziell unerlaubt.

Wenn dort Leute vom Ordnungsamt standen und ein Foto gemacht haben, wird in der Regel ein Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet. In diesem Fall ist mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro zu rechnen. Das Ganze gilt als einfacher Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung – kein Punkt in Flensburg, kein Fahrverbot. Es ist also aus rechtlicher Sicht ein eher geringfügiger Verstoß.

Da du aber noch in der Probezeit bist, ist wichtig zu wissen: Es handelt sich um einen sogenannten B-Verstoß. Davon darf man sich einen erlauben, ohne dass weitere Maßnahmen folgen. Erst beim zweiten B-Verstoß innerhalb der Probezeit wird diese auf insgesamt vier Jahre verlängert, und es kommt die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar dazu.

Wenn du tatsächlich etwas in der Straße geliefert oder abgeholt hast, könnte das als berechtigt gelten. Manchmal lohnt es sich dann, Einspruch einzulegen oder beim Ordnungsamt eine Stellungnahme abzugeben. Am besten kann man so etwas mit einem kurzen Nachweis belegen, z. B. einem Lieferschein oder einer Bestätigung.

Auch wenn es ärgerlich ist – solche Dinge passieren, vor allem am Anfang. Wichtig ist, dass man versteht, worum es ging, und beim nächsten Mal entsprechend reagiert. Wenn du noch Fragen hast, gerne jederzeit melden.

Viele Grüße

Die Probezeit endet außerordentlich und Du kannst zusehen, wie Du zu Deinem Führerschein kommst. Bußgeld gem. Bußgeldkatalog 2025.


Lennis130  19.06.2025, 11:09

Falsch! Wer entgegen der Einbahnstraße fährt, muss 25 € Bußgeld bezahlen, es ist aber nicht relevant für die Probezeit-

Erst wer einen 2. B-Verstoß hat bekommt weitere Konsequenzen: Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, Aufbauseminar wird angeordnet.

Die Fahrerlaubnis wird übrigens erst beim VIERTEN B-Verstoß entzogen.

adorenature 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 11:07

Was laberst versuchst du mir Angst zu machen

Zeichen 250: 50€ Verwarngeld

Zeichen 267: Ebenfalls 50€ Verwarngeld

Beides nicht probezeitrelevant (weder A- noch B-Verstoß).

Welches Schild stand denn da?

"Verbot der Einfahrt" (steht am Ende von Einbahnstraßen, es ist also verboten gegen die Fahrtrichtung in die Straße zu fahren) oder "Durchfahrt verboten" (es ist ganz generell verboten durch diese Straße zu fahren, egal in welche Richtung)

Edit:

wenn man in eine Straße reinfährt wo ein Einfahrt verboten Schild steht

Wenn du entgegen der Einbahnstraße fährst, musst du 25 € Bußgeld bezahlen, es ist nicht relevant für die Probezeit, weil du unter der Marke von 60 € geblieben bist.