Welche Rechte haben Arbeitnehmer im deutschen Arbeitsalltag?

3 Antworten

sie dürfen pünktlich auf arbeit erscheinen, haben das recht dann dort zu arbeiten wie es im vertrag steht, haben eventuell das recht auf pause, wenn sie lange genug arbeiten und dürfen in der regel pünktlich feierabend machen

1. Grundgesetz (GG)
  • Art. 1 GG: Würde des Menschen ist unantastbar → Schutz im Arbeitsverhältnis
  • Art. 2 GG: Freie Entfaltung der Persönlichkeit
  • Art. 3 GG: Gleichbehandlung, Verbot der Diskriminierung
  • Art. 9 Abs. 3 GG: Koalitionsfreiheit (Recht auf Gewerkschaftszugehörigkeit)
2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 611 ff.
  • § 611a BGB: Arbeitsvertrag, Definition des Arbeitsverhältnisses
  • § 615 BGB: Annahmeverzug (Vergütung trotz Nichtbeschäftigung)
  • § 616 BGB: Anspruch auf Lohnfortzahlung bei kurzer Verhinderung (z. B. Arztbesuch, Todesfall)
  • Treuepflicht des Arbeitnehmers und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
3. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Max. 8 Stunden Arbeit pro Tag (Ausnahmen bis 10 Stunden)
  • Mind. 11 Stunden Ruhezeit
  • Ruhepausenregelung (z. B. mind. 30 Min. bei >6 Std.)
  • Sonn- und Feiertagsruhe
4. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Mindesturlaub: 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche)
  • Anspruch nach 6 Monaten Wartezeit
  • Übertragbarkeit auf das Folgejahr nur bis 31. März
5. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen
  • Anspruch auch bei Kur/Reha, wenn ärztlich verordnet
6. Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Mutterschutzfrist: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt
  • Beschäftigungsverbot bei Gefährdung
  • Kündigungsschutz während der Schwangerschaft bis 4 Monate nach Geburt
7. Elternzeit und Elterngeld (BEEG – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
  • Elternzeit: Bis zu 3 Jahre je Elternteil
  • Teilzeitarbeit in Elternzeit möglich
  • Kündigungsschutz während Elternzeit
8. Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Recht auf Teilzeitarbeit, wenn >15 MA und >6 Monate Beschäftigung
  • Sachgrundlose Befristung max. 2 Jahre
  • Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte
9. Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Gilt in Betrieben mit >10 Mitarbeitern
  • Sozial gerechtfertigte Kündigung erforderlich
  • Personenbedingt
  • Verhaltensbedingt
  • Betriebsbedingt
  • Kündigungsfristen gemäß BGB oder Tarifvertrag
  • Klagefrist: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung
10. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Schutz vor Diskriminierung wegen:
  • Geschlecht
  • Alter
  • Herkunft
  • Religion
  • Behinderung
  • sexueller Identität
  • Gilt bereits bei der Bewerbung
11. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Informations-, Anhörungs-, Zustimmungsrechte
  • Schutz von Betriebsratsmitgliedern (z. B. besonderer Kündigungsschutz)
12. Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • Tarifverträge zwischen Gewerkschaften & Arbeitgeberverbänden
  • Mindestarbeitsbedingungen (Löhne, Arbeitszeit, Urlaub etc.)
  • Verbindlichkeit bei Tarifbindung
13. Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Gesetzlicher Mindestlohn (Stand August 2025: [aktuelle Höhe per Web abrufbar])
  • Kontrollrechte durch Zoll
14. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Verpflichtung des Arbeitgebers zu Gefährdungsbeurteilungen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung & Gesundheitsschutz
  • Unterweisungspflichten des Arbeitgebers
15. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Rechte von Auszubildenden:
  • Vergütung
  • Ausbildungsnachweis
  • Kündigungsschutz
  • Anspruch auf qualifizierte Ausbildung
16. Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
  • Zusatzurlaub (5 Tage)
  • Kündigungsschutz
  • Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Integration durch Inklusionsvereinbarungen
17. Sozialgesetzbücher (SGB III, V, VI, VII)
  • Arbeitslosenversicherung (SGB III)
  • Krankenversicherung (SGB V)
  • Rentenversicherung (SGB VI)
  • Unfallversicherung (SGB VII)
  • Pflichten & Rechte bei Arbeitslosigkeit (z. B. Sperrzeit, Meldefristen)

Weitere relevante Themen:

  • Zeugnisanspruch (§ 109 GewO)
  • Recht auf Einsicht in Personalakte
  • Arbeitgeberhaftung & Arbeitnehmerhaftung
  • Recht auf Nichtraucherschutz
  • Whistleblower-Schutz (Hinweisgeberschutzgesetz)

Arbeitsrechte für Schüler (Schülerjob & Schülerpraktikum)

Gesetzliche Grundlage: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)Was ist erlaubt?Mindestalter zum Arbeiten
  • Unter 13 Jahren: Keine Beschäftigung erlaubt (außer z. B. Zeitung austragen mit Sondergenehmigung)
  • 13–14 Jahre: Leichte Arbeiten mit Einwilligung der Eltern (z. B. Nachhilfe, Babysitten, Zeitung austragen)
  • 15–17 Jahre: Schülerjobs erlaubt – aber mit Einschränkungen
ArbeitszeitenFür unter 18-Jährige:
  • Max. 8 Stunden pro Tag
  • Max. 40 Stunden pro Woche
  • Nur zwischen 6 und 20 Uhr
  • Ausnahmen: z. B. Gastronomie bis 22 Uhr (ab 16), Bäckerei ab 5 Uhr (ab 17)
  • Keine Arbeit an Wochenenden & Feiertagen
  • Ausnahmen bei bestimmten Branchen (z. B. Krankenhäuser, Gastronomie)

Ferienjob-Regelung

  • Max. 4 Wochen (20 Arbeitstage) im Kalenderjahr
  • Nur während der Schulferien
Gesundheit & Sicherheit
  • Keine gefährlichen, körperlich schweren oder gesundheitsschädlichen Arbeiten
  • Kein Umgang mit gefährlichen Maschinen oder Chemikalien
  • Arbeitgeber muss Unfallversicherung sicherstellen

Bezahlung

  • Kein Anspruch auf Mindestlohn, wenn unter 18 und ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Bezahlung ist Verhandlungssache, aber üblich sind 5–10 €/h (je nach Job & Alter)

Schülerpraktikum (Schulpflichtpraktikum)

  • Kein Arbeitsverhältnis = kein Lohn (oft unbezahlt)
  • Klare Lernziele und Betreuung durch einen Ansprechpartner im Betrieb
  • Arbeitsschutz gilt ebenfalls

Wichtige Rechte

  • Pausenregelung:
  • Ab 4,5 Std.: 30 Min. Pause
  • Ab 6 Std.: 60 Min. Pause
  • Kündigung jederzeit möglich (bei Schülerjobs)
  • Unfallversicherung durch Betrieb oder Schule (je nach Art des Praktikums)

Nicht erlaubt:

Arbeiten in Bars, Diskos, auf dem Bau, mit Alkohol, mit gefährlichen Stoffen

Die Rechte stehen im Betriebsverfassungsgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, dem Arbeitszeitgesetz, den Arbeitsschutzgesetz und locker zwei Dutzend weiterer Rechtsvorschriften.

Das im Detail auszuführen würde den Rahmen sprengen.