Welche legalen Mittel, benutzt ihr für die Selbstverteidigung?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

Anderes Mittel 52%
Fäuste 24%
Pfefferspray 10%
Legales Messer 5%
Kubotan 5%
Schreckschusspistole 5%

15 Antworten

Fäuste

Bestes Selbstverteidigungsmittel das es gibt, weil: wirklich immer dabei und griffbereit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Überlebender einer Messerattacke (ohne geschnitten zu werden
Anderes Mittel

In Österreich benutze ich eine legale Schusswaffe zur Selbstverteidigung.

Anderes Mittel

Ich bin bis jetzt dem Ärger immer erfolgreich aus dem Weg gegangen

Anderes Mittel

Wettkampf Training im Kampfsport

Pfefferspray

Und weil du nach Selbstverteidigung fragst vorsichtshalber eine Warnung: Messer sind Werkzeuge!

Sie eignen sich zwar für einen heimtückischen Angriff auf jemand der nicht vorbereitet ist aber ein Messer ist zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Pfefferspray.

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer mindestens eine gef. Körperverletzung, straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.