Darf ich (14) Jahre ein Messer zur Selbstverteidigung anwenden?

3 Antworten

Grundsätzlich darf jeder, unabhängig vom Alter, alles zur Selbstverteidigung nutzen, was gerade greifbar ist. Das ergibt sich aus § 32 StGB: https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Aber Messer taugen nicht zur Selbstverteidigung. Hol dir ein Pfefferspray, das darf jeder besitzen und führen, da es als Tierabwehrspray nicht dem Waffengesetz unterliegt. Außerdem ist es auch aus ein paar Metern Entfernung wirksam und du wirst den Angreifer damit nur außer Gefecht setzen und nicht töten.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.
Perlboot331  09.11.2019, 19:21

aber manche angreifer werden davon noch wütender und auch nicht außer gefecht gesetzt und wenn man es zu früh einsetzt, hat man selbst ein verfahren am hals wg. körperverletzung. und mit 14 finde ich auch zu früh für sowas. er soll mit dem rad fahren und gesund ist das auch und dann kann einem keiner was tun.

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SuperKuhnibert4  09.11.2019, 19:26
@Perlboot331

Zu früh für ein Pfefferspray, aber alt genug für ein Messer? Glaube ich jetzt nicht, sonst würde es ein Mindestalter für Pfefferspray geben. Verfahren wegen Körperverletzung fällt ziemlich schnell flach, wenn die Voraussetzungen für Notwehr (gegenwärtiger rechtswidriger Angriff) erfüllt sind.

Was würdest du ihm empfehlen, um einen Angriff, sofern dieser bereits angefangen hat, abzuwehren?

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Perlboot331  09.11.2019, 19:30
@SuperKuhnibert4

weglaufen empfehle ich dem 14 jährigen und auch radfahren habe ich oben schon empfohlen dem 14 jährigen in kleidung mit hellen streifen !!!alles andere ist nonsens und führt ihn in den knast.

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SuperKuhnibert4  09.11.2019, 19:33
@Perlboot331

Damit kann man vielleicht präventiv was ausrichten, aber keinen Angriff abwehren, wenn der schon begonnen hat.

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Perlboot331  09.11.2019, 19:33
@SuperKuhnibert4

den kann man als kind eh nicht abwehren, wenn man nicht schon sehr groß ist. so oft passiert es aber auch nicht.

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SuperKuhnibert4  09.11.2019, 19:37
@Perlboot331

Ich bin mir sicher, dass ein 14-Jähriger einen Angriff von beispielsweise einem gleichaltrigen Jugendlichen abwehren kann, wenn er in der Lage dazu ist.

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SuperKuhnibert4  09.11.2019, 19:45
@Perlboot331

Letzteres muss er aber nicht, da man dem Unrecht nicht weichen muss. Und es gibt Situationen, wo man eben nicht entkommt und keine andere Wahl hat als sich zu verteidigen.

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Perlboot331  09.11.2019, 19:46
@SuperKuhnibert4

das ist ja alles richtig. es eskaliert aber heute schon oft genug alles. er hat ja schon genu wahlmöglichkeiten genannt bekommen. er kann jetzt mit dem rad fahren und ein CS_gas oder P-Spray bei sich haben und ein handy an haben. wird schon gut gehen. morgens um 6 schlafen die meisten penner und angreifer auch noch. abends ist es gefährlicher....es sind schon andere berufstätige morgens unterwegs.

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SuperKuhnibert4  09.11.2019, 19:49
@Perlboot331

Klar. Aber ich rede hier wirklich nur von einer Maßnahme, wenn ein Angriff bereits begonnen hat. Dann ist man froh ein Pfefferspray zu haben. Und das würde wohl kein "normal denkender" Mensch einsetzen, wenn er nicht wirklich in Gefahr ist.

Natürlich ist Prävention die beste Grundlage, damit es gar nicht erst soweit kommt.

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Perlboot331  09.11.2019, 19:50
@SuperKuhnibert4

dann sind wir uns jetzt ja einig. so soll er es machen. und er kann einen kurs in Kravmagar machen. und trotzdem wegrennen und allem aus dem wege gehen, so lange es geht.

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anwenden in echter Notwehr, bei einem rechtswidrigen angriff darf man alles, was greifbar ist. § 32 StGB.

Mit Dir tragen darfst du ein längeres feststehendes messer nicht. besorge dir besser pfefferspray oder CS-Gas, mittlere Dose, 16 Euro ca im zB. Globetrotter für den Notfall und halte das handy bereit immer, um die polizei zu rufen. Frage Deine Eltern, ob sie Dich fahren können. Morgens um 6 sind aber in der Regel schon genug Leute unterwegs. Sonst fahre besser mit dem Rad. Da bist Du schneller weg als Dich einer angreifen kann.

lindners4498 
Fragesteller
 09.11.2019, 19:11

hi Danke für die Rückmeldung

Ich kann leider nicht mit Rad fahren bis Hauptbahnhof sind es 14 Min mit U-Bahn und jetzt ist es immer dunkel :)

LG

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Perlboot331  09.11.2019, 19:14
@lindners4498

mmh. es wird schon gut gehen. besser kein messer nehmen. man tut dann zu leicht nachher jemandem was, was man dann bereut. CS- gas geht. frage im Laden, ob die Dir das auch mit 14 schon geben? aber diese relativ kurze strecke bin ich früher auch immer mit dem rad gefahren. Setz dir eine gute lampe auf den Kopf, eine mütze mit lampe. hatte der aldi zuletzt. und trage einen stockschirm bei dir. ist auch eine abwehrwaffe.

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lindners4498 
Fragesteller
 09.11.2019, 19:15
@Perlboot331

Hi wenn dann kaufe ich mir das Spray in Tschechien 🇨🇿 ohne Zulassung in Deutschland

darf ich das verwenden ?

LG

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Perlboot331  09.11.2019, 19:16
@lindners4498

nein, mache das besser nicht. das kann gefährlich sein so wie deren böller auch gefährlich sind. nein. mache das bitte nicht. hole dir einen schrill-alarm, an dem man ziehen kann und der dann ganz laut piept.

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SuperKuhnibert4  09.11.2019, 19:17
@Perlboot331

Ich würde Pfefferspray nehmen. Das ist effektiver und jeder kann es kaufen, da es dabei keine Altersbeschränkung gibt.

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SuperKuhnibert4  09.11.2019, 19:22
@Perlboot331

In Notwehr darfst du gegen Angreifer alles verwenden, siehe meine Antwort. Also auch Pfefferspray. Oder z.B. eine Mistgabel. Da eine Mistgabel nicht in die Jackentasche passt, würde ich eher Pfefferspray mitnehmen.

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Perlboot331  09.11.2019, 19:23
@SuperKuhnibert4

der polizei muss man dann aber im falle der kontrolle sagen, dass es nur gegen bissige hunde bei sich getragen wird, weil man schon mal gebissen wurde.

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SuperKuhnibert4  09.11.2019, 19:27
@Perlboot331

Nein, muss man nicht, da man keinen Grund dafür braucht. Aus rechtlicher Sicht ist das nichts Anderes als beispielsweise Deospray.

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SuperKuhnibert4  09.11.2019, 19:36
@Perlboot331

Dann warst du in einer sogenannten Verbotszone. Tierabwehrspray unterliegt nicht dem Waffengesetz. Und wenn es um Gefahrenabwehr geht, kann dir die Polizei grundsätzlich alles abnehmen, wenn die Vermutung nahe liegt, dass eine Gefahr von dem Gegenstand ausgeht. Rechtliche Konsequenzen gibt es da nicht.

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Perlboot331  09.11.2019, 19:37
@SuperKuhnibert4

nein, ich war in keiner verbotszone, aber ich hatte es in notwehr gegen wen eingesetzt und das verfahren wurde später eingestellt, da ich rechtmäßig gehandelt hatte und es war die dose auch noch fast ganz voll.

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SuperKuhnibert4  09.11.2019, 19:39
@Perlboot331

Also, das bestätigt doch meine Aussage. Wenn die Voraussetzungen nach § 32 StGB erfüllt sind, geht man straffrei aus.

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Perlboot331  09.11.2019, 19:39
@SuperKuhnibert4

mein Gott noch mal. ich habe selbst früher jura studiert und mir brauchen sie das nicht zu erklären. trotzdem danke.

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SuperKuhnibert4  09.11.2019, 19:42
@lindners4498

Ja, da du ALLES gegen Andere in Notwehr verwenden kannst und darfst. Wenn es ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gibt, wird es höchstwahrscheinlich eingestellt. Allerdings bekommst du ein Verfahren wegen unerlaubtem Besitz und Führen einer Waffe, da Pfefferspray verboten ist, wenn es nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist.

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fahre mit dem rad und in einer kleidung mit hellen streifen.