Zählt es als Selbstverteidigung?


15.12.2024, 18:21

Er hat meinen Bruder an der Schulter angefasst und mein Bruder hatte halt angst

4 Antworten

Nein...da ich davon ausgehe, dass er nach der Flasche K.O war, war das treten durchaus unnötig. Des Weiteren kann man das Wegrennen als unterlassen Hilfeleistung betrachten. Ich verstehe, dass du deinem Bruder helfen wolltest, was ich auch tun würde, aber vorallem die Tritte als Overkill waren unnötig.

Wahrscheinlich nicht: denn Belästigung kann auch nur verbal gewesen sein...

Also hast du angegriffen und vielleicht eine schwere Verletzung hervorgerufen. Das ist auf jeden Fall strafrechtlich zu bewerten..

Zu Bewerten bedeutet nicht: zu verurteilen. Das muss ein Gericht machen.

Das mit der Flasche zählt noch als Selbstverteidgung sofern er euch wirklich bedroht oder stark belästigt hat und ihr Angst hattet. Der eintreten am Boden war unnötig und übertrieben, sobald jemand am Boden liegt zählt er als außer Gefecht und Kampfunfähig. Hättet ab da schon weglaufen können.

So lange er Euch nicht körperlich angegriffen hat in keinster Weise.