Zählt es als Selbstverteidigung?
Also ich war gestern mit meinem kleinen bruder draußen und er war am Bahnhof pinkeln als dann ein Junkie ihn belästigt hat ich hab dann halt ihm ne flasche übern kopf gezogen auf ihn eingetreten und bin mit meinem bruder weggerannt
Er hat meinen Bruder an der Schulter angefasst und mein Bruder hatte halt angst
4 Antworten
Nein...da ich davon ausgehe, dass er nach der Flasche K.O war, war das treten durchaus unnötig. Des Weiteren kann man das Wegrennen als unterlassen Hilfeleistung betrachten. Ich verstehe, dass du deinem Bruder helfen wolltest, was ich auch tun würde, aber vorallem die Tritte als Overkill waren unnötig.
Wahrscheinlich nicht: denn Belästigung kann auch nur verbal gewesen sein...
Also hast du angegriffen und vielleicht eine schwere Verletzung hervorgerufen. Das ist auf jeden Fall strafrechtlich zu bewerten..
Zu Bewerten bedeutet nicht: zu verurteilen. Das muss ein Gericht machen.
Das mit der Flasche zählt noch als Selbstverteidgung sofern er euch wirklich bedroht oder stark belästigt hat und ihr Angst hattet. Der eintreten am Boden war unnötig und übertrieben, sobald jemand am Boden liegt zählt er als außer Gefecht und Kampfunfähig. Hättet ab da schon weglaufen können.
So lange er Euch nicht körperlich angegriffen hat in keinster Weise.