Ab wann dürfen 14 jährige morgens wieder raus?
Hallo, eine Freundin und ich (beide 14) wollten Freunde besuchen gehen dafür müssen wir mit dem Zug mehrere Stunden fahren deswegen müssen wir schon früh morgens los fahren damit wir gegen 9/10 Uhr da sind, unser Zug würde um Viertel vor 4 morgens fahren.. Nun ist unsere Frage dürfen wir denn um diese zeit schon am Bahnhof sein oder uns allgemein draußen aufhalten? Weil wir mit 14 um 22 Uhr ja schon gar nicht mehr ohne eine Begleitperson auf der Straße sein dürfen.
5 Antworten
Also, diese Situation ist kompliziert. Eigentlich dürftet ihr euch von 22-6 Uhr nicht Draußen aufhalten laut dem Jugendschutzgesetz. Aber um das zu Umgehen, googlet mal Mutterbrief, mit dem könnt ihr z.b. diese Ausgangssperre umgehen.
Eigentlich dürftet ihr euch von 22-6 Uhr nicht Draußen aufhalten laut dem Jugendschutzgesetz
Totaler Blödsinn.
Aber um das zu Umgehen, googlet mal Mutterbrief, mit dem könnt ihr z.b. diese Ausgangssperre umgehen.
Noch größerer Unfug.
Es gibt keine Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche.
Weil wir mit 14 um 22 Uhr ja schon gar nicht mehr ohne eine Begleitperson auf der Straße sein dürfen.
Wo steht das? Natürlich dürft ihr das!
So, so - dann zeig mir doch bitte mal den Teil, wo das deiner Meinung nach stehen soll.
So etwas steht eindeutig nicht im JuSchG.
Wenn dir deine Eltern eine genehmigung erteilen darfst du das. Ausserdem denke ich dass das auch so keine Probleme mit sich bringen wird.
Mit einer Elternerlaubnis dürft Ihr das.
Natürlich könntet Ihr Bahnpersonal auffallen,oder einer Polizeistreife.
Um keine Fragen aufkommen zu lassen,die dann geklärt werden müßten,
was Ihr so am Bahnhof macht,was Ihr denn in der Nacht tut,woher und wohin,
wäre ein sog.Muttizettel hilfreich.
Darauf schreibt Eure Mutter,das diese einverstanden ist,das Ihr eine Fahrt unternehmt
und dafür nachts unterwegs sein dürft.
Diesen einfach dabeihaben und nur zeigen,falls Ihr in eine Personenkontrolle kommt.
Um diesen Zug zu bekommen, müsst ihr ja so früh raus, da wird euch keiner von abhalten.
Wenn man keine Ahnung hat sowas nicht schreiben. Denn in dem Jugendschutzgesetz ist deutlich geschrieben, dass sich Jugendlich unter 16 Jahren nicht länger als 22 Uhr an öffentlichen Orten aushalten dürfen.