Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber?
Wenn ein Unternehmen ein anderes aufkauft und auch alle Mitarbeiter übernimmt, aber neue Arbeitsverträge gibt. Werden die Jahre die man für den alten Arbeitgeber gearbeitet hat, mit angerechnet für die Fristen?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitgeber
Die Jahre des bestehenden Vertrages werden weiter gerechnet.
Der Verkauf bricht den alten Vertrag nicht!
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Du musst den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben. Dann gilt dein bestehender Vertrag weiter.