Welche Konsequenzen hat es, wenn die Linke ihre Fraktionsstatus verliert?

1 Antwort

Die Fraktionen sind mit eigenen Rechten ausgestattete Teile des Bundestages. Aufgrund ihrer Eigenständigkeit sind sie berechtigt, Rechte des Bundestages und eigene Rechte, die das Grundgesetz einräumt, vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen.

Weiterhin stehen der Fraktion nicht unerhebliche staatliche Zuschüsse für Personal und Beratung zu, die dem fraktionslosen Abgeordneten nicht zustehen.