Welche IQs sollten wählen dürfen?
Moin!
Die Frage ist, wen wir in Zukunft wählen lassen und wen nicht.
Wir müssen weg von der Demokratie, in der viele dahergelaufene Menschen mit einem IQ unter 90 das gesamte Land zerstören.
Weil es halt so viele minderbemittelte gibt und deren Stimme gleich zählt wie die eines 120ers.
Andererseits sehe ich in der Elite auch keine Zukunft, weil Genies ja komplett in ihrer Welt gefangen sind, den ganzen Tag nur forschen, kein soziales Leben kennen, sich nicht für Politik interessieren.
Daher stelle ich nun euch die Frage, welche IQs in Zukunft noch über ein Wahlrecht verfügen sollten und welche nicht.
Danke!
17 Stimmen
12 Antworten
Viele Leute mit niedrigem IQ werden auch nicht mehr Schaden verursachen können als wenige mit zwar ganz hohem, dafür aber fehlender sozialer Kompetenz.
Wer bestimmt, was das Land zerstört und ihm förderlich ist? Dies nur Personen mit der gleichen Intelligenz entscheiden lassen zu wollen, ist nicht nur fragwürdig, sondern auch unpraktikabel, eben weil die Intelligenz entsprechend breit streut.
Mit der gleichen Argumentation dürfte dann nur die 2/3-Mehrheit von Personen durchschnittlicher Intelligenz entscheiden. Wessen Intelligenz bei einem IQ von 120 oder gar darüber liegt, hat dann Pech gehabt. Das macht es aber von vornherein ungerecht, willkürlich und undemokratisch.
Außerdem gibt es viele Kriterien für gute und weniger gute politische Entscheidungen. Von der Intelligenz der Wählerschaft hängt das nur bedingt ab.
Seit wann hat der IQ was mit Charakter zu tun, so ein Unsinn !?
Der EQ ist das was wirklich wichtig ist, weil Hochmut kommt vor dem Fall.
Was ist wichtiger EQ oder IQ?
Warum der EQ wichtiger ist als der IQ lesen Sie hier… Laut einer Umfrage von CareerBuilder unter 547 Führungskräften in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Schweden sagen 83 Prozent, ihnen sei die emotionale Intelligenz (EI) eines Arbeitnehmers wichtiger als dessen Intelligenzquotient (IQ).
Emotionale Intelligenz - wichtige Anforderung an FührungskräfteSo etwas wäre verfassungsrechtlich gar nicht durchsetzbar.
Da es Artikel 20 verletzt und Artikel 20 kann man nicht ändern
Es ist ausgesprochen unintelligent, die Wahlfähigkeit nach einem körperlichen oder geistigen Kriterium zu beschränken.
Wer in der Lage ist sein Leben selbst zu regeln, ist auch in der Lage zur eigenen Willensbildung und damit auch befähigt zu wählen.