Welche Flüssigkeiten dürfen in den Sickerschacht abgeleitet werden?
Darf Wäschelauge inkl. Weichspüler dort hinein abgeleitet werden?
Wir haben hier auf den Grundstücken einen ziemlich hohen Grundwasserpegel.
Die Nachbarn sind alle 6 Parteien unterschiedlicher Meinung.
Vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen.
3 Antworten
Im schlimmsten Fall - löst ihr einen Umweltalarm aus - wenn die aufnehmende Kläranlage den phWert nicht mehr in den Griff bekommt.
Im konkreten Fall - kommt es auf die kommunale Vorschriften an. Sofern ihr an den kommunalen Abwasserkanal angeschlossen seid - hat im Sickerschacht Schmutzwasser nichts verloren.
Letztendlich ist es auch die Frage - wohin versickert dieser Schacht? Selbst wenn es "nur" das eigene Grundstück ist - ist Wasser der Waschmaschine fürs Grundwasser auch nicht gut. Aus dem Grund sollst du ja auch zB dein Auto nicht auf deinem Stellplatz waschen- sondern in der Waschanlage.
Richtig, wir leiten lediglich das Regenwasser dort ein und ich würde es auch niemals riskieren, unser Abwasser einfach so zu entsorgen.
Ich würde mal vermuten Regenwasser und anderes Oberflächenwasser.
Waschmittel hat sicherlich dort nichts verloren und gehört mit dem Abwasser in der Kanalisation entsorgt.
Da gibt es auch nichts zu diskutieren. Das ist doch selbsterklärend. Man wirft seinen Müll eben nicht in die Umwelt.
Das zuständige Amt sieht das sicherlich ganz anders. Ne Nacht schwere der Umweltverschmutzung können Verwarngrlder bis Haftstrafen verhängt werden. Das genaue Strafmaß für euren Fall kenne ich nicht.
Daneben könnte festgestellt werden, dass der Boden zu sehr kontaminiert ist. Der Boden muss dann z. B. ausgehoben und entsorgt werden, neuer Boden muss beschafft werden. Da können je nach Ausmaß schnell einige tausend/zehntausend Euro Kosten entstehen. Zusätzlich zur eigentlichen Strafe.
Ok, verstehe! Habe soeben einen Artikel gefunden, in welchem erklärt wird, dass man die Sickergrube nicht nur zur Ableitung von Niederschlagswasser nutzen darf.
Dann lese mal den ganzen Artikel. Zitat:
In Deutschland und in vielen anderen Ländern werden Sickergruben heute aus Umweltschutzgründen nur noch zur Versickerung von Regenwasser verwendet, die Einleitung von Hausabwässern ist meist nicht mehr gestattet.
Was soviel heißt wie: Wer eine Genehmigung hat, darf das weiterhin so machen. Und eine Genehmigung liegt bei euch offenbar nicht vor, sonst müsste man ja nicht diskutieren.
Das kann ich für meine Nachbarn nicht beantworten, da ich ihre Unterlagen nicht kenne, aber sie werden sich damit beschäftigen, was sie im Einzelnen in den alten Ordnern noch haben.
Du darfst in den Sickerschacht nichts anderes einleiten als Regenwasser.
Selbst das darf da nur rein, wenn im Schacht kein Grundwasser steht.
Abwasser darf nur über die Abwasserleitungen vom Grundstück in die Kanalisation geleitet werden und nirgendwo anders hin
Welche Konsequenzen hat das, wenn man es doch in den Sickerschacht ableitet?
Ich meine, wenn das offiziell bekannt werden sollte?
Einige meinen, das wäre eine Bagatelle, die niemanden interessieren würde…