Mit welchen Kosten muß man bei einem eigenen Brunnen auf dem Grundstück rechnen?

6 Antworten

wir haben seit jahrzehnten einen eigenen brunnen das wasser nur zum waschen putzen giessen benutzen und nicht als trinkwasser wegen kolibakterien durch den wenigen wasserverbrauch rechnet die stadt das hoch auf personen und durchschnittsverbrauch sonst entstehen keine kosten

Hallo, das kann man nicht so einfach sagen. Im Wesentlichen kommt es auf Folgende Dinge an: 1. verboten, wenn das Grundstück in einer Wasserschutzzone (I, II und oft auch III) liegt. 2. Grundsätzlich muss die Bohrung und die wasserrechtliche Genehmigung bezahlt werden. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. 3. Für welchen Gebrachs ist das Wasser dann vorgesehen? Bei der Verwendung als reines Brauchwasser (Tränke für Tiere, WC-Spülung, Garten bewässerung usw.) sind keine großartigen Wasseruntersuchungen notwendig. Bei der Verwendung als Trinkwasser werden in der Regel mehrere bakteriologische Untersuchungen gefordert (je eine pro Jahreszeit). Die Kosten bewegen sich etwa bei 40-50 €. Dazu kommen dann die Kosten für die chemische Untersuchung nach der gültigen Trinkwasserverordnung. Die Kosten belaufen sich auf ca. 800-1000 € je Untersuchung. Bei Grenzwertüberchreitungen müssen Nachproben entnommen oder eine entsprechende Aufbereitunsanlage installiert werden. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Gruß und schönes Wochenende

wenn du eine Genehmigung zur Errichtung des Brunnens hast mußt keine Gebühren zahlen. Als Trinkwasser sollte man es nicht benutzen. So viel Trinkwasser braucht man eigentlich nicht, daß dies Kostenmäßig in Gewicht fällt. Für Blumengießen, den Swimmingpool, Toilettenspülung kann man das Wasser nehmen. Bei anderen Dingen wäre ich vorsichtig

die trinkwasserversorgung ist genauso wie die entsorgung des abwassers in deutschland aufgabe der kommunen. üblicherweise werden die abwasserkosten nach dem verbrauch von frischwasser berechnet. näheres findest du in der satzung deines wohnortes. hauseigentümer zahlen zusätzlich die kosten für die entsorgung sog. oberflächenwassers. das ist sämtliche flüssigkeit, die auf einem grundstück durch niederschläge (regen, schnee usw.) anfällt

lässt sich NICHT allgemeingültig beantworten, da (zumindest in deutschland) JEDE gemeinde ihre eigene satzung bezüglich der wasserver-und entsorgung hat.