Welche Fastenregeln haben Katholiken in der Fastenzeit zwischen Aschermittwoch und Ostern? Was dürfen sie essen und was nicht?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist der offizielle Text aus dem Liturgischen Direktorium der Diözese Augsburg 2024 zur Fastenzeit (Das dürfte aber für alle Diözesen gleich sein):

13. Fastenund Abstinenzgebot
Das Abstinenzgebot (Verzicht auf Fleischspeisen) am Aschermittwoch und Karfreitag verpflichtet vom 14. Lebensjahr an. Das an diesen beiden Tagen auch geltende Fastengebot (Einschränkung des Essens auf nur eine Sättigung am Tag) verpflichtet vom 18. bis zum 59. Geburtstag (vgl. can. 1252 CIC).
14. Freitagsopfer
Alle Freitage des Jahres sind im Gedenken an das Leiden und Sterben des Herrn kirchliche Bußtage, an denen die Gläubigen zu einem Freitagsopfer verpflichtet sind; ausgenommen sind die Freitage, auf die ein Hochfest fällt. Das Freitagsopfer kann verschiedene Formen annehmen: Verzicht auf Fleischspeisen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist; spürbare Einschränkung im Konsum, besonders bei Genussmitteln; Dienste und Hilfeleistungen für den Nächsten. Das durch das Freitagsopfer Ersparte sollte mit Menschen in Not geteilt werden.

Und das ist der offizielle Text zum Aschermittwoch:

Der katholische Christ beschränkt sich am Aschermittwoch auf eine einmalige Sättigung sowie eine kleine Stärkung zu den beiden anderen Tischzeiten (Fasten) und verzichtet auf Fleischspeisen (Abstinenz). Die Verpflichtung zum Fasten betrifft Erwachsene vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 59. Geburtstag. Das Abstinenzgebot verpflichtet jeden Katholiken vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Lebensende. Entschuldigt ist, wer durch Krankheit, auf Reisen, am fremden Tisch oder durch schwere körperliche Arbeit am Fasten oder an der Abstinenz gehindert ist.

Das vom Aschermittwoch gilt auch für den Karfreitag.

Die Kirche unterscheidet Abstinenz (=Verzicht) und Fasten (= Einschränkung und bewusste Mäßigung). Abstinenztage sind nur Aschermittwoch und Karfreitag. Fastenzeit umfasst die Zeit vom Morgen des Aschermittwoch bis zum Beginn der Feier der Osternacht.

Die Ausgestaltung der Fastenzeit, also was man wie und wo fastet, ist jedem selbst überlassen und dahingehend freiwillig.

Als Orientierung mache ich es so, dass ich mir für die Fastenzeit jedes Jahr etwas anderes vornehme und das ich deutlich spüre. Ich mache es dann so, dass es niemand merkt, nicht einmal in der Familie — außer es ist nicht zu übersehen, was aber nur sehr selten vorkommt.

Rotfuchs716 
Fragesteller
 14.02.2024, 14:00

bemerkenswerter Weise wird hier aber nur der Aschermittwoch erwähnt sowie die Freitage ganzjährig. Wie sieht es aber aus in der Zeit ab Donnerstag nach Aschermittwoch bis Ostern wenn man da die Freitage rausnimmt? Wird dann auch gefastet?

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wolfruprecht  14.02.2024, 14:46
@Rotfuchs716

Interessante Feststellung und Frage, war mir bisher gar nicht aufgefallen. Tatsächlich gibt es für die übrige Zeit keine speziellen kirchlichen Vorgaben oder Gebote (Habe nachgeschaut im Direktorium, im LThK und im CIC).

Allerdings heißt es im Can. 1250 CIC "Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit." Damit ist die Zeit von Aschermittwoch bis Ostern eine Zeit des Fastens wie sn den Freitagen des übrigen Jahres ist. Konkrete Regelungen treffen jeweils die einzelnen Bischofskonferenzen (can. 1251 und 1253 CIC). Die Deutsche Bischofskonferenz hat aber dafür keine verbindliche Regelungen aufgestellt, zumindest nicht für den persönlichen Bereich.

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