Weiß jemand ob ein Caritasverband Vorsteuerabzugberechtigt ist?
Es geht um das Leasing eines Fahrrades, als Dienstfahrzeug. Dies ist für den Arbeitnehmer deutlich günstiger zu leasen, wenn der Arbeitgeber Vorsteuerabzugberechtigt ist.
2 Antworten
Hallo falsena ein Verein ist immer ein sogenannter Kleinunternehmer (weil allgemein nützlich) die die Wahl haben ob Vorsteuerabzug oder nicht. Der Einfachheit halber machen das die meisten Vereine und nehmen nicht den Vorsteuerabzug. Also sind Einnahmen gleich Ausgaben (netto mit USt).
Da der Caritasverband keine Dienstleistungen erbringt, sondern nur Pflege- und Hilfsleistungen ist er vom Vorsteuerabzug befreit und darf auch keine Umsatzsteuer ausweisen.
Frag den Caritasverband - ich vermute, das dieswr nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.