Wegen hohe Anzahl an Fehlstunden keine Abizulassung?
Hey, ich bin im Abschlussjahr und werde bald meine Abitur schreiben, leider habe ich nur extrem viele Fehlstunden (um die 30%). Ich weiß dass klingt jetzt erstmal erschreckend, jedoch sind alle entschuldigt und die meisten attestlich,vieles davon sind Arzt Termine, die sich nicht auf nach der Schule verschieben lassen. Ich habe gesundheitliche Probleme ohne Diagnose und selbst die Ärzte sind bisschen Ratlos, meine Schule weiß das alles und hat das auch per Schreiben vom Arzt bestätigt.
Jetzt zu meiner Frage, kann ich meine Abizulassung verlieren, obwohl meine Noten stimmen und ich keine Defizite habe, nur aufgrund von Krankheit? Den Stoff und das Wissen habe ich ja trotzdem
2 Antworten
Die Lehrkräfte haben dabei immer noch einen gewissen Ermessensspielraum.
Auch wenn es eine Grenze gibt, ab der die Zulassung verweigert werden kann, wird sich das doch im konkreten Einzelfall angeschaut.
Wenn jemand wirklich krank war und du notenmäßig mitkommst, wird man dir kaum die Zulassung verweigern.
Anders sieht es aus, wenn jemand ständig fehlt, offensichtlich blau macht und auch nicht zeigt, dass er bereit ist den Stoff aufzuholen.
Vielleicht suchst du wirklich mal das offene Gespräch mit deiner Klassenlehrkraft und erklärst deine Bedenken. Meistens hat man mehr Verständnis, wenn die Gründe bekannt sind. Vielleicht erklärst du zumindest, weshalb es soviele dringende Arzttermine gab die nicht außerhalb der Schulzeit gelegt werden könnten.
Dass du trotzdem notenmäßig gut darstehst zeigt ja, dass du die Sachen gut nachbereitet hast. Ich glaube sie/er wird das auch erkennen und merken dass du zumindest bemüht bist weitere Fehlzeiten im zweiten Halbjahr zu vermeiden.
Wenn die Fehlziten (fast) alle entschuldigt sind, sind sie als solche kein Grund, die Zulassung zum Abitur zu verweigern.
Allerdings kann bei vielen Fehlzeiten trotzdem davon ausgegangen werden, dass wichtige Teile des Stoffs nicht gelernt wurden.
Hier wäre es ratsam, mit der Schulleitung kontakt aufzunehmen, man könnte ggf. in Form einer Vorpürfung oder begutachtung prüfen ob die Teilnahme an der Prüfung möglich ist.,
lg, Anna