Darf die Schule das machen?

7 Antworten

Nein, wegen entsschuldigter Krankheit darfst du nicht von der Schule fliegen.

Warum die Schule nun das Jugendamt eingeschaltet hat können wir nicht wissen. Aber wenn ihnen das lange fehlen - trotzt Attest - seltsam vorkam (und drei Wochen sind eine lange Zeit) dann finde ich das vorgehen nicht mal so falsch. Es gibt die kuriosteten Fälle und besser einmal zu viel als einmal zu wenig das JA informieren

das Attest deckt das ab, der Grund weshalb die das Jugendamt informieren, hat wohl besonderen Klärungsbedarf. Das können wir hier nicht wissen.

Von der Schle fliegen wegen entschuldigtem fehlen kannst du so einfach natürlich nicht.

Das Jugendamt INFORMIEREN darf natürlich erstmal jeder, zu jeder Zeit. Das ist ja auch gut so, falls irgendwo ein bestimmter Verdacht besteht. Ab das Jugendamt dann einschreitet, prüft oder sonst was, entscheidet dies dann selbst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also einfach mal eben so das Jugendamt verständigen, weil jemand - ENTSCHULDIGT - fehlt, auch wenn es 3 Wochen sind, das ist nicht normal.

Wenn die Schule gewisse Bedenken hat , das du z.B. zuhause geschlagen wirst oder sonst was, dann dürfen die sehr wohl das Jugendamt verständigen, aber wegen einer "normalen" Krankmeldung eigentlich nicht.

Hast du mal gefragt warum sie das gemacht haben?

Keine Schule verständigt einfach so das Jugendamt, weil man 3 Wochen krankgeschrieben war. Mit welcher Begründung auch? Davon mal abgesehen gibt es vor so einem Schritt immer erst Gespräche mit den Eltern und dem Schüler. Also was ist wirklich los?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung