wegen aufenthalt in der klinik nicht versetzbar?
Ich bin zur Zeit in der 10. Klasse (EF) eines Gymnasiums. Da ich leider an mehreren psychischen Krankheiten leide, musste ich nach dem ersten Halbjahr in eine Psychiatrie. Aus diesem Grund werde ich ein Zeugnis ohne Noten („nicht bewertbar“) erhalten. Nach der 10. Klasse wollte ich auf ein Berufskolleg und dort mein Abi machen. Der Stoff der 10. Klasse wird dort in der 11. wiederholt und ab der 12. bis zur 13. würde ich mein Abi machen. Da ich nun jedoch keine bewertung/keine Noten erhalte,stelle ich mir die Frage, ob ich die 10. Klasse wiederholen muss und den Stoff somit 2 mal wiederholen müsste?
(ich wurde versetzt:)
3 Antworten
Das formal einfachste wäre, dass du am Ende der 10. Jahrgangsstufe in allen Fächern Ersatzprüfungen machst. Das willst du dir aber wahrscheinlich nicht zumuten. Der Termin dieser Ersatzprüfungen könnte auch an das Ende der Sommerferien gelegt werden.
Das Wiederholen der 10. Klasse wirst du dürfen.
Die Aussage, dass der Stoff der 10. Klasse in der 11. am Berufskolleg wiederholt wird, mag zwar formal richtig sein, allerdings kann diese Wiederholung des Jahresstoffs sich nur auf wenige Stunden erstrecken. Eine echte Wiederholung der 10. Jahrgangsstufe stellt dies nicht dar.
Du musst das Jahr wiederholen, wenn deine Noten entsprechend nicht feststellbar sind. Für solche gesundheitlichen Problematiken gibt es soweit ich weiß die 'extra' möglichkeit zu wiederholen d.h. man darf auch weiterhin zur Schule auch wenn man z.B. in der Oberstufe bereits ein Jahr wiederholt hat und dann dasselbe oder das Folgejahr aus gesundheitlichen Gründen wiederholen muss.
Dennoch kannst du nicht versetzt werden, wenn du aus gesundheitlichen Gründen keine Leistungen erbracht hast und du somit auch nicht zu bewerten bist. Einerseits wäre das gegenüber den anderen nicht fair, andererseits hast du so auch Zeit genug den Stoff nochmal aufzuholen und zwar in jedem der jeweiligen Fächer.
Warum fragst Du nicht auf dem Berufskolleg nach?
Meine Logik:
Da Du die 10 Klasse nicht versetzt wurdest hast Du sie auch nie bestanden, daher
mußt Du die nach holen.