Wechselmodell?
Mein Partner und ich möchten gerne ein gemeinsames Kind. Er hat bereits einen Sohn. Das Sorgerecht in Deutschland ist leider immer noch gesetzlich so geregelt das Väter generell benachteiligt werden. In unserem Fall wohnt der Sohn 600km entfernt. Wir sehen ihn nur in den Ferien und haben somit nur wenig Einfluss auf Entwicklung, Schule und Erziehung. Und der eigentliche Unterhalt für das Kind, wird nicht für ihn verwendet.
Auf Grund der Situation mit dem Sohn aus erster Beziehung möchte mein Partner kein Kind unter diesen Bedingungen in die Welt setzen. Wir wollen uns nicht trennen und gehen natürlich vom Besten aus, aber wollen natürlich auf Nummer sicher gehen und eine gemeinsame Erziehung in Erwägung ziehen auch bei einer Trennung. Das heißt wir möchten dann im Falle eines Falles dass das Kind im Wechsel jeweils 1 Woche bei der Mutter und 1 Woche bei dem Vater lebt. Kosten werden zu gleichen Teilen getragen. Das jeweilige Zuhause darf nicht zu weit voneinander entfernt sein, sodass Kita, Schule, Freunde etc gesichert sind. Wir sind uns da definitiv einig. Nun unsere Frage:
Kann man irgendwo vor Geburt des Kindes oder danach so etwas schriftlich festlegen lassen, damit mein Partner die Sicherheit hat, das er definitiv das Kind regelmäßig sieht, nicht nur am WE und das die Kosten gleichmäßig getragen werden? Wenn ja, wo kann man so eine Vereinbarung festhalten damit sie auch rechtskräftig ist?
4 Antworten
Es ist ja generell lobenswert, dass man sich im Vorwege Gedanken macht. Allerdings wäre z.B. eine Unterhaltsregelung für das Kind null und nichtig. Denn auch beim Wechselmodell wäre es nicht so, dass Niemand Unterhalt zahlen müsste. Es sei denn, dass Beide zufällig genau das Gleiche verdienen.
Auch die Festsetzung wer ggf. wo zu wohnen hat, wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Anderen und nicht haltbar.
Das einzige was ihr vereinbaren könnt, wäre die Umgangsregelung an sich.
Notariell beurkundete Umgangsregelungen sind keine vollstreckungsfähigen Vereinbarungen sein. Eine Vollstreckungsmöglichkeit bezüglich einer Umgangsvereinbarung besteht nur über einen gerichtlichen Vergleich gem. § 156 FamFG (Würzburger Notarhandbuch, Rz. 503). Daher bringt hier auch die notarielle Beurkundung der Umgangsvereinbarung keinen rechtlichen Mehrgewinn gegenüber einer privatschriftlichen Umgangsvereinbarung.
ABER: Haben die Eltern eine einvernehmlich Regelung gefunden, können sie sich an das Familiengericht wenden und die Vereinbarung gerichtlich protokollieren und billigen lassen.
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/muster-umgangsregelung.html
Zu Problemen führt dies dann, wenn man trotz schriftlicher Vereinbarung diese später doch kippen will, weil die Ausgangssituation eine ganz Andere ist. Die Wenigsten trennen sich ja weil sie so prima harmonieren.
Jetzt seid ihr euch einig. Im Fall der Fälle immer noch?
Ihr plant ein Kind inklusive evtl. Trennung? Wow, das hat was…käme für mich aber nicht in Frage.
Sorgerechtsvereinbarungen können sehr individuell geplant und auch bestimmt werden - bedenke aber das es hier in erster Linie und das Wohlergehen des KINDES geht.
Wie die Vereinbarungen dann aussehen ist unmittelbar von der aktuellen Lebenssituation abhängig. Derzeit kann niemand beurteilen wie / warum und wie weit ihr evtl. mal auseinandergeht.
Dein Partner muss also bereit sein gewisse Risiken zu tragen, es geht bei Trennung in erster Linie um das Kindeswohl - NICHT um ihn.
Nochmal.
Bei einer Trennung geht es in erster Linie NICHT um euch….in dem Fall muss das Wohlergehen des Kindes absolute Priorität haben.
Ich habe das Gefühl das ist euch beiden nicht bewusst. Unter den Umständen solltet ihr euch das ganz sehr gut überlegen.
denke nicht was soll man bei einer trennung machen wenn der eine partner dann weiter weg zieht aus welchen gründen auch immer dann ist einer immer benachteiligt
soweit voraus kann man wohl nicht planen
denke aber auch bei der entfernung sollte es möglich sein am wochende noch was zu vereinbaren wie alt ist sein sohn könnte er mit dem zug kommen
Das Sorgerecht in Deutschland ist leider immer noch gesetzlich so geregelt das Väter generell benachteiligt werden.
Das von einer Frau zu lesen ist schon merkwürdig. Wie wäre denn die Situation, wenn bevorzugt die Männer die Kinder behalten im Falle einer Scheidung, so wie im Islam?
Wäre das gerechter?
Eine Frau hat in den meisten Fällen eine engere Beziehung zu ihrem Kind. Sie hat es 9 Monate ausgetragen, unter Schmerzen und teilweise unter Lebensgefahr zur Welt gebracht.
Wenn das ganze vor Gericht geht, bei der Scheidung, dann urteilen die Richter ausschiesslich im Interesse des Kindes. Das nunmal in den meisten Fällen bei der Mutter besser aufgehoben ist.
Ein Kind im Falle einer Scheidung wöchentlich hin und her schicken, halte ich persönlich für keine gute Lösung für das Kind.Es kommt ja nie zur Ruhe. Verliert sein Sicherheitsgefühl. Lieber alle 2 Monate und auch nur wenn das KInd das möchte.
Wir planen keine Trennung, jedoch möchten wir für beide das es fair bleibt, keiner benachteiligt wird und das Kind beide Elternteile regelmäßig hat.