Wassernachzahlung 1800 Euro kann das sein?

7 Antworten

7 Tage sind 168h, 1m³ Wasser kostet etwa 2 € (Preis aus Essen, kann schwanken), d.h. bei 1800€ entspricht das einer Wassermenge von 900m³. Das wiederum bedeutet, dass pro Stunde mehr als 5m³ Wasser durchgelaufen sein müssen, das sind mehr als 5000l/h!!!

Lass Dir die Rechnungen zeigen.

Hallo12222 
Fragesteller
 02.08.2016, 14:07

Okay die kommt diese Woche.Wo kann ich mir Hilfe suchen kenne mich nicht damit aus.Wie das berechnet wird

was hattest Du im vorletzten Jahr für einen Wasserverbrauch? Kann man ja gut am Zähler ablesen. Evtl. ist auch dieses mal ein verkehrter Wert abgelesen wurden. 

Hallo12222 
Fragesteller
 02.08.2016, 14:06

Ja mein Vermieter hat es mir nur am Telefon bisher gesagt also davor das Jahr waren es 26 Einheiten was das heisst weiss ich nicht.Und jetzt bei der Nachzahlung sollen es über 260 Einheiten sein.Ich habe ihm Fotos von dem Wasserzähler geschickt und er wollte es nochmal nachrechnen und sagt jetzt dass es so ist,und ich das Nachzahlen muss....Aber soviel Unterschied weil eine Toilette 1 Woche durchgelaufen ist da frage ich mich fast 2000 Euro!!!

Schaue dir den Bescheid gut an, ich hatte das auch mal. Die Gemeinde hat irrtümlich die falschen Zahlen eingetragen.

Das ist wirklich ne Hausnummer. Warte bis die Abrechnung da ist.

Und ja die Toilette könnte einen Teil dieser Kosten verursacht haben. wobei ich mich frage, warum man dann nicht einfach bei Abwesenheit den Wasserhahn an der Spülung oder gar den Haupthahn abgedreht hat. 

Lass die Rechnung prüfen und einige dich notfalls auf eine Ratenzahlung.

Das weitere Problem ist , das auch die Nebenkosten entsprechend angepasst werden und du wahrscheinlich ab sofort über 100 € monatlich mehr zahlen mußt. Lag es tatsächlich an der Spülung so kannst du versuchen das zu beweisen indem du die Wasseruhr monatlich abliest. Ansonsten  hast du ein riesen Problem.

Geh auf jeden Fall zu Mieterschutz und lass dir helfen.

Hallo12222 
Fragesteller
 02.08.2016, 14:08

ok.Danke schonmal an alle

Was er sagt, gilt nicht. Es müssen Belege her. Zählerstände und Zählernummer sind zu vergleichen, auch Ablesefehler in Betracht zu ziehen.