Wasser Uhr in der Eigentumswohnung?
10 Parteien im Haus ich bin der einzige der eine Wasseruhr besitzt.
Der Verwalter sagt er könnte das nicht berücksichtigen, da seine Abrechnungs Software das nicht zulässt.
Da ich 6 Monate im Jahr die Wohnung nicht nutze bezahle, ich Wasser und Abwasser
für 18 Pesonen die hier im Haus wohnen mit. Kennt jemand ein Beispiel wo das nicht so ist. Oder was der Gesetzgeber dazu sagt ?
3 Antworten
der verwalter soll sich mal ans § halten? dann müssen alle eine wasserhuhr einrichten?
oder er soll sich was einfallen lassen um das programm so zu gestallten dass die berügsichtig wird.
... wie, der Verwalter? Was hat denn der damit zu tun, wenn es keinen diesbezüglichen Beschluss gibt? Und sowas bekommt auch noch ein HILFREICH?
Kosten und Lasten für Wasser sind ja lediglich ein Durchlaufposten und die WEG darf per Beschluss so verteilen, wie sie es für richtig hält. Die TE greift da nicht, so jedenfalls der BGH.
Ergo: Stelle den Antrag mit Hilfe weiterer Eigentümer auf Ausstattung der WEG mit Erfassungsgeräte.
Ihre wohnungseigene Wasseruhr hat innerhalb einer WEG die gleiche rechtliche Bedeutung wie eine dort individuell genutzte Eieruhr, Kaminuhr o.ä.!
Abrechnugsntechnische Bedeutung kann sowas nur dann erlangen, wenn die Geminschaft die Installation von Wasseruhren in allen Wohnungen beschließt und nach Montage dann eine verhältnismäßig faire Kostenverteilung erzielt werden kann.