Was wenn einsteller nach Kündigung den stall nicht verlässt?

6 Antworten

dann kann man das ordnungsamt einschalten, bzw. eine einstweilige verfügung erwirken.

der stallbesitzer hat zwischenzeitlich eine obhutspflicht, kann aber unterbringung und versorgung auf das nach dem tierschutzgesetz zulässige minimum beschränken. ist beispielsweise im pass die schlachtung nicht ausgeschlossen, kann es so gehalten werden, als wenn es der sekundärnutzung zugeführt werden soll, was unter anderm weniger platz, eingeschränkte bewegung und fütterung mit zur dauerhaften haltung nicht geeigneten futtermitteln (brot, gerste, viel saftfutter) bedeuten kann.

wenn es ganz hart auf hart kommt, kann das pferd aus tierschutzgründen auch beschlagnahmt und dem eigentümer weitere tierhaltung untersagt werden, weil er offensichtlich nicht in der lage ist sich um das wohlergehen entsprechend zu kümmern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Ein guter Stallbetreiber sollte immer einen Anwalt an der Hand haben, der in so einem Fall informiert werden sollte, damit man mit ihm die nächsten Schritte abgesichert gehen kann.

Der Betreiber kann den Besitzer höflich auffordern, den Hof mit Tier zu verlassen, die verbliebene Zeit am Hof muss jedenfalls bezahlt werden. Das Tier darf auf Minimalversorgung gestellt werden, der Tierschutz muss erhalten bleiben.

Ob man über die Polizei oder das Ordnungsamt geht, ist eine Frage der Gesamtsituation. Wenn der (Ex) Einsteller dem Betreiber zB droht "mich wirst du hier nie los, bevor ich gehe, passiert xyz" ist es ein Fall für die Polizei. Hier sollte der Anwalt aber beratend zur Seite stehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe drei eigene Pferde, mehrere Zertifikate und Kurse

Dann wird der Stallbesitzer wahrscheinlich die Polizei/das Ordnungsamt einschalten und der Einsteller samt Pferd hochkant rausfliegen.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich reite seit ich 4 bin und habe 3 Ponys und 1 Großpferd

Hallo,

ich vermute, der Besitzer wir dazu aufgefordert und wenn er den Stall nicht verlässt wird die Polizei eingeschaltet.

LG😊

Dann wird die Polizei eingeschaltet, ganz einfach. Er MUSS den Stall verlassen.

Annali544 
Fragesteller
 27.05.2021, 21:48

Wir haben so einen Fall bei uns der sollte vor 3 tagen gehen und steht immer noch da

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