Was tun mit 15 Vater?

Apfelmus100  13.05.2022, 20:01

Seit ihr denn ein Paar oder wie ist so grob euer Verhältnis?

Jan151107 
Beitragsersteller
 13.05.2022, 20:02

Nein sind wir nicht

6 Antworten

Wenn es sich tatsächlich so darstellt, wie du schreibst, dann musst du mit deinen Eltern sprechen. Wenn deine Lehrerin das Kind bekommen möchte, wird sie zwar (womöglich) keinen Kindesvater angeben, weil sie sich strafbar gemacht hat und du ohnehin als Minderjähriger wohl (zumindest noch) nicht für den Unterhalt aufkommen würdest. Aber du weißt nicht, wie die Dinge sich entwickeln werden. Vielleicht wirst du Vater mit 15/16 Jahren.

Allerdings könnte es sein, dass deine Eltern, wenn sie informiert sind, strafrechtliche Maßnahmen gegen deine Lehrerin ergreifen würden. Trotzdem wird der Druck, der auf dir lastet, enorm sein. Dann solltest du dich erleichtern.

Ich setze es jetzt noch einmal hier hinein:

Sex mit Schutzbefohlenen ist stets strafbar

Schutzbefohlene i.S.d. § 174 StGB sind diejenigen Personen, denen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut wurden. Damit dürfen zum Beispiel Lehrer, Ausbilder, Erzieher, Chefs, oder Gasteltern von Austauschschülern keine sexuellen Handlungen an ihren Schutzbefohlen ausführen bzw. sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lassen. Andernfalls wird ein solcher Missbrauch mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Dass es deine Lehrerin ist, weiß ich aus Kommentaren bzw. aus deiner anderen Frage.


Rotfuchs716  12.02.2023, 07:48

bleibt zu klären ob das auch für männliche Schutzbefohlene gilt wenn die Täterin eine Frau ist. In der Praxis wird wohl meist nur was unternommen wenn der Täter ein Mann und die Schutzbefohlene ein Mädchen ist. Ausserdem geht es hier vorranging um die Perspektive des Erzeugers bei der Frage.

isilang  12.02.2023, 08:40
@Rotfuchs716

Der FS wird mittlerweile in einer anderen Situation sein (9 Monate sind vergangen ...). Das Recht gilt unabhängig vom Geschlecht!

Ausserdem geht es hier vorranging um die Perspektive des Erzeugers bei der Frage.

Diese habe ich aufgezeigt. In diesem "speziellen" Fall muss man allerdings das große Ganze betrachten, mehrere Szenarien sind möglich. Die Lehrerin hat sich entweder für das Kind entschieden, oder nicht. Auch das wissen wir nicht.

Naja, mit 28 müsste sie sich wohl drum kümmern, was zu tun ist. Ich kenn mich mit dem Gesetz nicht so aus, aber ich bezweifle, dass du, bevor du 18 bist irgendwelche Verantwortung übernehmen musst.


Rotfuchs716  12.02.2023, 07:50

mit späterer Verantwortung wird er aber wohl rechnen müssen und das ist nicht mehr allzu lange hin.

Vorteil ist, dass Dein Kind schon erwachsen ist, wenn Du noch relativ jung bist. Wirklich, habe Freunde, denen es so ging. Das ist nicht so schlecht.

Mach das und hilf ihr.

Da wird die Geschwängerte sogar noch Ärger bekommen! Du bist minderjährig!

Da kommt der Staatsanwalt und wird berechtigter Weise Fragen stellen!

Da Du minderjährig bist, kann es sein, dass Du von jeglicher Verantwortung frei bist!


princesskenny  14.05.2022, 19:59

Die geschwängerte wird keinen Ärger bekommen weil er minderjährig ist, sondern weil sie seine Lehrerin ist. Das ist das einzige strafbare.

takkana  13.05.2022, 20:04

nein bekäme sie nicht und kein staatsanwalt stellt da irgendwelche fragen.

isilang  14.05.2022, 14:23
@takkana Sex mit Schutzbefohlenen ist stets strafbar

Schutzbefohlene i.S.d. § 174 StGB sind diejenigen Personen, denen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut wurden. Damit dürfen zum Beispiel Lehrer, Ausbilder, Erzieher, Chefs, oder Gasteltern von Austauschschülern keine sexuellen Handlungen an ihren Schutzbefohlen ausführen bzw. sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lassen. Andernfalls wird ein solcher Missbrauch mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich würde dir raten seh dazu und wenn Ihr euch liebt auch zu den Kind, geht zusammen zu deinen Eltern und versucht eine optimale Lösung zu finden.