Was steht mir als Unterstützung zu?
Ich beginne im August meine erste richtige ausbildung als Fremdsprachenassistentin und muss deshalb in ein anderes Bundesland ziehen, da der Weg auch zu weit ist.. BaB wurde abgelehnt, da es eine schulische Ausbildung ist.
Was steht mir jetzt für eine Unterkunft zu? Wenn ich 250 Euro Kindergeld und 232 Euro Halbwaisenrente besitze?
3 Antworten
Dann musst Du in der schulischen Ausbildung Bafög - beantragen.
Mehr als 390 Euro gibt es meiner Kenntnis nach für die Warmmiete nicht, egal ob BAB - oder Bafög - auch wenn die tatsächliche Warmmiete höher liegen würde.
Im Internet findest Du einen kostenlosen Bafög - Rechner.
Unter Umständen käme in einer schulischen Ausbildung zusätzlich noch Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht, wenn wenig Bafög - oder Unterhalt und man insgesamt seinen Bedarf mit dem restlichen anrechenbaren Einkommen wie Kindergeld von derzeit 255 Euro und deiner Waisenrente von 232 Euro nicht decken kannst.
Unterhalt vom noch lebenden Elternteil in Erstausbildung oder Studium vergessen, sollte dieser leistungsfähig sein und der Auszug wegen der Ausbildung erforderlich.
Aber auch dann müsste erst einmal ein Antrag auf Bafög - gestellt werden, der mögliche Anspruch käme vor Unterhalt und das Bafög - würde wie Kindergeld und Halbwaisenrente voll auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.
Der läge in eigener Wohnung oder WG - derzeit theoretisch bei 990 Euro im Monat.
Davon gingen dann schon einmal 487 Euro Kindergeld und Halbwaisenrente ab, bliebe theoretisch noch ein Anspruch von min.503 Euro.
Wäre der durch Bafög - gedeckt, müsste selbst bei Leistungsfähigkeit im Regelfall kein Unterhalt mehr gezahlt werden, wenn man auf min.990 Euro kommen würde.
Bei einer Azubivergütung könnten pauschal 100 Euro Freibetrag von der Nettovergütung abgezogen werden.
Bei schulischen Ausbildungen kann man Bafög beantragen.
BAföG/Bürgergeld/nebenbei arbeiten.
Reicht aber nicht für eine Unterkunft oder ein Wohnheim