Was soll ich unter den Brief von der Arge verstehen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo! Der von dir zitierte Brief ist sicher nicht an dich direkt gerichtet. Damit hast du offensichtlich einen Abdruck eines Schreibens an die jeweiligen anderen Leistungsträger (Elterngeld, Unterhaltsvorschuss) erhalten. Damit macht die ARGE dort ihren Erstattungsanspruch geltend, weil sie dir Leistungen vorstreckt. Eventuelle Nachzahlungen sollen damit noch nicht an dich ausgezahlt werden, damit die ARGE sich erst ihren "Anteil" wiederholen kann. Bleibt noch ein Restbetrag übrig, bekommst du den natürlich ausgezahlt.

Da kannst Du froh sein... Die ARGE hat vor, Dir erst einmal Elterngeld und Unterhatsvorschuß "vorzustrecken", so lange das noch nicht bewilligt ist. Das kann sich einige Monate hinziehen und Du würdest dann entsprechend hinter Nachzahlungen bekommen. Und damit Du nicht doppelt kassierst - Hartz IV und die anderen Leistungen gleichzeitig - holt sich die ARGE das vorgestreckte Geld dann direkt von den anderen Ämtern zurück.

mamadenies 
Fragesteller
 24.02.2011, 14:03

ja na und das bedeutet jetzt für mich? Was muss ich jetzt machen? Sorry, vielleicht denkt ihr ich stell mich bissl blöd an oder so,aber ich hatte noch nie mit ne Amt oder sowas zu tun.

skyfly71  24.02.2011, 14:34
@mamadenies

DU mußt gar nix machen. Du wurdest nur darüber informiert, daß ggf. die Nachzahlungen direkt an die ARGE abgeführt werden. Sonst müßte das Geld nämlich an Dich ausgezahlt werden und die ARGE müßte es von Dir zurückfordern. Wäre einfach nur umständlicher.

Unterhalt/svorschuss und Elterngeld sind vorrangig vor dem Bezug von ALG2. Du hast einen Anspruch auf UHV und Elterngeld, aber derzeit fließen dir diese Gelder noch nicht aufs Konto zu und stehen dir somit für euren Lebensunterhalt noch nicht zur Verfügung. Deshalb springt die ARGE ein und zahlt dir diese Beträge solange in Form von ALG2 aus. Wenn dann der UHV und das Elterngeld beabeitet sind und nachgezahlt werden, dann hat die ARGE für den Zeitraum, während dem sie für UHV und Elterngeld in Vorleistung gegangen ist, Anspruch darauf, dass ihr dieses "vorgestreckte " Geld zurückgezahlt wird. Die Rückzahlung kann so ablaufen, dass die UHV-/ Elterngeld- Nachzahlungen auf dein Konto gehen und du sie dann an die ARGE weiterüberweisen musst... oder die ARGE bekommt die Erstattungen direkt von der UHV-/ Elternkasse aufs ARGE- Konto überwiesen.

Mit diesen Briefen hat die ARGE die beiden anderen Stellen nur darüber informiert, dass Ihr im ALG2- Bezug steht und dass die ARGE Anspruch auf eine Erstattung ihrer Vorleistung hat. Das ist nichts "Schlimmes".

Du müsstest jetzt derweil ganz normal die "volle" ALG2- Leistung überwiesen bekommen, weil die ARGE dir nur Einkommen anrechnen ( also von deinem Zahlbetrag "abziehen") darf, das dir auch tatsächlich zufließt.

Du musst Elterngeld und Unterhaltsvorschuss beantragen.
Gegenüber diesen Trägern hat die ARGE den Erstattungsanspruch angemeldet; d.h. sobald die bewilligt haben, greift die ARGE das Geld direkt ab, soweit sie für diese Träger in Vorleistung getreten ist.

mamadenies 
Fragesteller
 24.02.2011, 14:19

Ich habe doch schon elterngeld und unterhaltsvorschuss beantragt

VirtualSelf  24.02.2011, 14:21
@mamadenies

Dann heißt es abwarten.

mamadenies 
Fragesteller
 24.02.2011, 14:25
@VirtualSelf

super...ich frag mich nur von was ich leben soll...:(

Am besten kann Dir das Dein(e) Sachbearbeiter(in) erklären.

Du bekommst Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Das diese Leistungen auf das ALGII angerechnet werden, müsstest Du diese Schreiben der Arge vorlegen um eine "entgültige" Berechnung der Höhe Deines ALG vornehmen zu können.