was soll ich tun in der situation? (btmg, abitur)?

3 Antworten

Für "juristische Hilfe" gibt es Anwälte.

Anspruch hast Du auf Unterstützung durch Deine Eltern, bis Du eine Erstausbildung abgeschlossen hast bzw. 25 Jahre alt bist. Schulbesuch gilt in diesem Zusammenhang nicht als Erstausbildung.

Im Klartext: sie können Dich rauswerfen, müssen aber trotzdem für Deine Bleibe und Deinen Lebensunterhalt aufkommen.

helplesssboi 
Fragesteller
 16.04.2022, 18:38

Ja die Sache ist nicht das sie nicht zahlen wollen, im Gegenteil sie wollen aber meine Elende Situation zu nutze machen um mich über Feiertage los zu werden und in der Zeit findet man keine Wohnung. (in 4 tagen)

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Grantchester  16.04.2022, 18:40
@helplesssboi

Du kannst -und mußt vielleicht sogar- die elterliche Zahlung einklagen. Da die Feiertage heute um 0 Uhr beginnen und somit kein Richter zur Verfügung steht, geh doch einfach zu den Großeltern oder Onkel/Tante.

In Notsituationen wie dieser wendet man sich zuerst an die Familie.

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Deine Eltern müssen dir Unterhalt zahlen bis du die Schule und eine erste Ausbildung, bzw. ein Studium abgeschlossen hast. Das sollten sie bedenken, wenn sie dich vor die Tür setzen.Du kannst am Dienstag beim Sozialamt vorsprechen. Diese gehen in Vorlasse, bis deine Eltern kapieren, dass sie eine Verpflichtung dir gegenüber haben.

helplesssboi 
Fragesteller
 16.04.2022, 18:51

Und wie mache ich da, von welchen Paragraphen kann ich gebrauch machen? also ich weiß zB wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern wohne, das ich z.B. mein Kindergeld ( ca 200 euro) erhalte aber das reicht doch nicht zum überleben, selbst die Mietpreise sind in meiner Stadt min. doppelt so hoch.

Ich werde hoffentlich nur einmalig mit diesem Problem konfrontiert, aber wie kontaktiere ich das Sozialamt/Jugendamt? Einfach hingehen oder Termin machen oder wie funktioniert das, ich hoffe du/sie verstehen das.

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Still  16.04.2022, 20:26
@helplesssboi

Beim Jugendamt kennen die die Summe, die deine Eltern als Unterhalt zahlen müssen. Mit Paragrafen musst du dich nicht beschäftigen.

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In jeder kleineren Stadt gibt es Notunterkünfte zum Schlafen. Falls du dich nicht über Ostern bei Freunden einquartieren kannst, wäre das eine Möglichkeit.

Du hast Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)