Unterhaltspflicht ja nein?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du dich in Erstausbildung befindest oder in einem angemessenen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. Schule und Studium) sind deine Eltern dir zum Unterhalt verpflichtet. Zumindest solange wie du fleißig und zielgerichtet deine Ausbildung verfolgst. Also bei dem dritten Anlauf der Berufsausbildung sind sie in der Regel raus. Genauso, wenn du ständig das Studienfach wechselst.

Derzeit leisten sie ihren Unterhalt in Form von Kost und Logis. Werfen sie dich raus, dann werden sie barunterhaltpflichtig.

Dein Anspruch liegt derzeit bei 860 Euro inkl. Kindergeld. Zumindest in der Theorie. Denn es muss ja erst geprüft werden, ob deine Eltern überhaupt leistungsfähig sind.

Und gerade weil du noch zur Schule gehst, haben deine Eltern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit um den Unterhalt auch aufbringen zu können.

Wenn du nach dem Abi studieren würdest, dann wäre vorrangig BAföG zu beantragen. Bei einer Berufsausbildung würde deine Ausbildungsvergütung bis auf 100 Euro angerechnet werden.

Um den Streit aktenkundig zu machen, solltest du mal beim Jugendamt vorstellig werden. Das Jugendamt wäre ohnehin erster Ansprechpartner, wenn es darum geht den Unterhalt berechnen zu lassen. Allerdings kann das Jugendamt nur noch beratend tätig werden. Würden deine Eltern also die Mitarbeit verweigern (Vorlage der Einkommensnachweise etc.), dann ist das Jugendamt raus.

Die nächste Anlaufstelle bei einem bevorstehenden Rauswurf wäre dann das Jobcenter. Dieses kann bei besonderen Umständen eine Kostenübernahme bestätigen.

Denn im Normalfall ist es bei jungen Erwachsenen bis 25 so, dass die Eltern für den Unterhalt aufkommen müssen, sprich die jungen Leuten bei den Eltern wohnen.

Wichtig wäre es VOR der Anmietung einer eigenen Wohnung mit dem Jobcenter zu reden.

Auch ein Anwalt kommt in Frage, wenn das Jugendamt mit den Eltern nicht weiterkommt in der Berechnung. Dafür kann man vom Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen mit dem man zum Anwalt geht.

Die Forderung des Anwalts: Vorlage der Einkommensnachweise und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.

Eine Grenze von 25 Jahren gibt es im deutschen Unterhaltsrecht nicht! Abi - Lehre - Studium kann sich z.B. weitaus länger hinziehen.

Warum die Eltern nun mit Rauswurf drohen ist so nicht ganz nachvollziehbar. Sicherlich kracht es zwischen jungen Leuten und ihren Eltern in dem Alter gerne mal und beide Parteien sind voneinander genervt. Aber es müssen sich auch alle Beteiligten vielleicht mal zusammenreißen.

Junge Leute die bis in die Puppen pennen und nichts im Haushalt machen, nur Widerworte haben und sich ständig "rumtreiben" sind für die meisten Eltern genauso ein Graus, wie es Eltern sind, die völlig unentspannt meinen ihren heranwachsenden Teenies jegliche Eigenverantwortung absprechen zu wollen.

Du weißt natürlich am Besten woran es bei euch hapert. Aber es bringt halt auch wenig es eskalieren zu lassen. Vor allem wenn noch kein Plan B da ist. Denn zuerst sitzt man mittellos auf der Straße. Bis Geld kommt kann also dauern...

Und um deine Frage nochmals eindeutig zu beantworten: ja sie sind bis zum Abi zum Unterhalt verpflichtet und ggf. darüber hinaus.

Keksi04 
Fragesteller
 22.06.2022, 22:06

Danke erstmal für deine ausführliche Antwort. Ich hatte vergessen dazu zu erwähnen, dass ich seit einem Monat einne 450€ Minijob habe. Ich weiss nicht inwiefern es die ganze Situation beeinflusst. Der Streit rührt tatsächlich auch von vermutlichen psychischen Problemen meines Vaters her, mit meiner Mutter habe ich keine Probleme. Es dreht sich leider immer im Kreis, er provoziert etwas daraus wird ein Streit weil ich dann angeblich respektlos und unfreundlich bin, er sieht seinen eigenen Fehler nicht und kommt mit der Rauswurf Leier wenn ich 18 bin.Ich habe noch keinen festen Plan für nach dem Abitur, aber ein Duales Studium würde in Frage kommen. Das Problem ist, dass ich Anfang der 12. Klasse 18 werde und somit mitten in der Ausbildung bin. Vielen Dank soweit

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Kessie1  22.06.2022, 22:15
@Keksi04

Dein Minijob als Schüler wird in der Regel nicht angerechnet, da es sich um eine überobligatorische Tätigkeit handelt. Du könntest den Job ja jederzeit wieder hinschmeißen.

Selbst wenn eine Anrechnung stattfinden würde, so jedenfalls nicht in der vollen Summe. Und entscheidend wäre auch da die Leistungsfähigkeit der Eltern.

Du solltest versuchen deinem Vater aus dem Weg zu gehen. Gerade mit 18, wo man eh kaum noch mit den Eltern abhängt, kaum noch ein Problem...

Und wenn er Streit beginnt, dann lasse dich erst gar nicht darauf ein. Bleibe ruhig und sachlich und auch ein "ja Papa, du hast ja Recht" nimmt ihm den Wind aus den Segeln. Sicherlich nervig, wenn er gar nicht im Recht ist, aber manchmal eben auch der Weg um einem großen Streit aus dem Weg zu gehen.

In deinem Alter war es meine Mutter die mich zur Weißglut getrieben hat. Damals hätte ich sie auch gegen die Wad klatschen können ;-). Nörgelig und einfach nur nervig. Aber aus heutiger Sicht: manchmal habe ich es auch provoziert und etwas mehr Gelassenheit damals hätte nicht geschadet.

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Bis zum Abschluss der Schulbildung und der ersten Ausbildung/Studium sind die Eltern unterhaltspflichtig. Das läss sich nötigenfalls sogar einklagen.

Üblicherweise wird der Unterhalt durch Wohnen und Verpflegung zuhause abgedeckt, er kann aber auch eine Wohnung und Unterhaltszahlungen umfassen.

Keksi04 
Fragesteller
 22.06.2022, 22:08

danke :D das mit den Unterhaltszahlungen habe ich schonmal gelesen, ich war nur unsicher wie es in meiner Situation aussah weil ich ja theoretisch schon eine ausbildung habe

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Sicher sind sie noch unterhaltspflichtig. Und das so lange, bis du deine Schullaufbahn beendet hast sowie deine erste Ausbildung.

Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, sie dich also nicht mehr betreuen, setzt mit der Volljährigkeit eine Barunterhaltsverpflichtung beider Elternteile ein.

Ggf. mußt du das mit einem Anwalt durchsetzen.

Noname2019a  22.06.2022, 21:38

nur bis er 25 jahre alt ist wenn er dann noch kein studium oder ausbildung hat müssen sie nichts mehr zahlen ist jedenfalls in der schweiz so geregelt

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maja0403  22.06.2022, 21:41
@Noname2019a

Auch in Deutschland gilt, dass man seine Ausbildung zügig vorantreiben muß. Wer mehrfach abbricht oder lange nichts tut, kann seinen Unterhaltsanspruch sogar komplett verlieren.

Auch jenseits der 25 muß Unterhalt gezahlt werden, wenn die Ausbildung so lange dauert. Für die Eltern gibts ab 25 steuerliche Entlastung.

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Noname2019a  22.06.2022, 21:44
@maja0403

okei krass bei uns ist es mit 25 jahren einfach vorbei mit unterhalt. ich musste aus psychischen gründen meine ausbildung immer wieder abbrechen und darf jetzt vom psychiater aus erst im sommer 2023 wieder starten und mein vater freud sich weil er fürs 3. lehrjahr dann kein geld mehr bezahlen muss weil ich dann 25 jahre alt bin🤣

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maja0403  22.06.2022, 21:49
@Noname2019a

Krankheit kann auch "Sonderrechte" mit sich bringen. Müßte in der Schweiz auch möglich sein. Da würdee ich an deiner Stelle mal nachhaken, denn einen Arzt, der dir das bescheinigt, hast du in deinem Psychiater.

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maja0403  22.06.2022, 22:04
@Noname2019a

Das kann gut sein. Du kannst für eine Krankheit nichts dafür und mußt deshalb länger unterstützt werden. In De können sich die Eltern bei Krankheit nicht einfach ausklinken. Schau die mal die Gesetzgebung deines Landes an. Findest du über google.

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Keksi04 
Fragesteller
 22.06.2022, 22:07
@Noname2019a

Danke euch beiden für die Antworten. Ich komme aus Deutschland

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deine eltern sind bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast unterhaltspflichtig und nur bis 25. lebensjahr. wenn du bis dorthin keine ausbildung gepackt hast müssen sie dich nicht mehr finanzieren.

ist jedenfals in der schweiz so

hatte mal ein ähnliches problem

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Oponn  22.06.2022, 21:41

Es gibt keine Altersgrenze bei der Unterhaltspflicht.

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Noname2019a  22.06.2022, 21:45
@Oponn

in det schweiz gibt es definitiv eine altersgrenze und die ist 25 jahre

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Deine Eltern sind bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung für dich unterhaltspflichtig. Also Berufsausbildung oder Studium.