Wo Wohnhilfe beantragen?
Ich bin 20 Jahre alt, Eltern geschieden und wohne bei meinem Vater. Dieser unterstützt mich finanziell außer, dass er Miete und zzgl. Kosten übernimmt zu 0%, bin also was Essen und so weiter angeht auf mich allein gestellt. Wie man sich vorstellen kann sind die Wohnverhätlnisse sehr schlecht und wir leben zu 3. zusammen mit seiner neuen Ehefrau in 45 m² würde ich schätzen.
Ich würde gerne finanzielle Unterstützung beantragen sodass ich eine kleine Wohnung alleine beziehen kann und in Ruhe meine Selbstständigkeit durch ziehen kann, da die Umstände bei mir Zuhause sehr psychisch belasten. An welches Amt muss ich mich wenden? Was für einen Antrag muss ich stellen oder wo sollte ich eine Beratung einleiten?
2 Antworten
Selbst wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben würdest, ist dir dein Vater und deine Mutter nicht zum Unterhalt verpflichtet, wenn Du dich nicht in Ausbildung oder Studium befindest.
Ab dem 18 Lebensjahr musst Du dann sehen wie Du deinen Lebensunterhalt selber decken kannst.
Du kannst froh sein, dass dich dein Vater kostenlos wohnen lässt und kein Geld von dir möchte.
Was für Geld hast Du denn durch deine Selbständigkeit im Monat zur Verfügung ?
Je nachdem was Du für Einkommen hast, könnte man nach einem Auszug vorrangig Wohngeld beantragen, dafür müsstest Du dann aber schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und ein benötigtes Mindesteinkommen erzielen.
Das läge derzeit bei min. 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min.noch deine Warmmiete, dass wäre dein min. Bedarf nach dem SGB - ll, also wenn Du Leistungen vom Jobcenter ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) ohne eigenes Einkommen erhalten würdest und davon bräuchtest Du dann min.80 % eigenes Einkommen.
Hast Du wenig Einkommen, dann käme nur das Jobcenter in Betracht, aber wenn Du gleich auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist, musst Du als unter 25 jähriges Kind dem Jobcenter einen wichtigen Grund nennen und am besten auch belegen oder glaubhaft machen können.
Denn wohnt ein Kind unter 25 noch bei den Eltern, dann bildet es zusammen mit ihnen im Regelfall eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn das Kind seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.
Das Kind hat dann also im Regelfall keinen eigenen unabhängigen Anspruch auf Leistungen, den könnte es dann nur gemeinsam mit den Eltern haben, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie mit ihrem anrechenbarem Einkommen nicht decken könnten.
Dazu wäre erst mal zu klären: hast du bereits ein eigenes Einkommen? (Job oder betriebliche Ausbildung)? Dann müsstest du dir eine eigene Wohnung/WG-Zimmer suchen und wenn du das hast, kannst du Wohngeld beantragen. Den Antrag kann man aber immer erst stellen, wenn man einen unterschriebenen Mietvertrag hat.
Falls du momentan nicht wirklich was machst (also kein Einkommen hast) dann wird dich hier keine Behörde unterstützen. Es reicht, wenn dir dein Vater Wohnraum stellt, er ist dir nicht unterhaltspflichtig, außer du machst eine schulische Ausbildung/Studium.