Ist ein Vater gesetzl. dazu verpflichtet die halben Ferien zu übernehmen?

12 Antworten

Ich kenne mich in dieser Gesetzeslage nicht sehr gut aus, kann nur von meinem Freundeskreis berichten: es soll Vereinbarungen zwecks der Besuchsrechte und -zeiten und den Ferien, mit dem Vormundschaftsgericht geben, an die sich der Vater, sorgeberechtigt und getrennt lebend, richten sollte.

Ich kenne:

  • alleinerziehender Vater, Mutter Ärztin, die ihr Kind leider nicht so oft sehen kann, wie sie sich das wünscht und ausgemacht ist,
  • viele Väter, die sich genau an diese Zeiten halten und keine Minute länger,
  • Väter, die so viel Zeit mit ihren Kindern verbringen, wie möglich, auch über die ausgemachten Stunden hinaus,
  • Väter, die sich nicht an an die ausgemachten Zeiten halten, obwohl sie könnten, die ständig Ausreden auf Lager haben, um ihrer Ex eins auszuwischen.

Wie du siehst ist alles dabei und alles möglich. Man kann keinen Menschen zu irgendetwas zwingen. Ein paar alleinerziehende Mütter haben versucht, gerichtlich dagen vorzugehen, einerseits weil Unterhaltszahlungen nicht eingegangen sind und andererseits, weil die Zeiten nicht eingehalten wurden, aber letzendlich ist alles so geblieben, wie vorher und sie mussten zudem hohe Anwaltskosten leisten.

Ich finde dieses ganze Thema erbärmlich und sehr traurig, dass es immer wieder Väter gibt (hauptsächlich sind es die Väter, die sich quer stellen), die sich auf Kosten ihrer Kinder aus der Pflicht schleichen.

Nein, der Vater ist zu nichts verpflichtet, was eine Stundenanzahl etc. betrifft.
Du kannst einen Menschen i.d. Regel zu nichts zwingen, was er nicht will.

Ihr seid schon getrennt ( nehme ich an ) und der Vater kann einklagen, dass er seine leiblichen Kinder besuchen darf, aber du kannst ihn nicht dazu zwingen seine Kinder zu nehmen. Das wäre auch gegenüber den Kindern absolut nicht gerecht.

Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Nein, ist er nicht.