Ausziehen mit 21?

11 Antworten

dafür musst du soweit ich weiss gearbeitet haben. such dir doch am besten einen minijob oder ne ausbildung mit einkommen. dann kriegst du zusätzlich noch dein kindergeld und damit solltest du eigentlich über die hürden kommen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kiteki1998  30.03.2021, 21:36

Ich war zu der Zeit wo ich Hartz4 bezog auch nicht arbeiten, Kindergeld bekam ich auch nicht da meine eltern im ausland abgehauen waren. Trotzdem hat alles hingehauen hinterher, Aber nen Minijob ist immer gut dabei.

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LePetitGateau  30.03.2021, 21:40
@Kiteki1998

Das ist aber eine Sondersituation weil die Eltern "nicht mehr verfügbar waren". Hier sind sie es aber ;)

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Kiteki1998  30.03.2021, 21:41
@LePetitGateau

Nene, meine eltern waren zu dem Zeitpunkt wo ich hartz4 bezog anwesend, mein stiefvater ist mit mir noch hingegangen und hat gesagt wie alles is, aber nachdem es ums kindergeld ging, waren se wech.

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Was möchtest du denn nach dem Abi machen, wenn du studieren willst kannst du eventuell BAFÖG beantragen und kriegst dann vllt auch die Mietpauschale in Höhe von 300 Euro. Dann halt noch Kindergeld und eventuell ein Minijob und man hat für's Erste ausgesorgt

Niflheim  30.03.2021, 21:48

also ausgesorgt würde ich das nicht nennen. Aber ja man kommt über die Runden. Viel Party und saufen ist da aber nicht drinnen.

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Nephox  30.03.2021, 22:24
@Niflheim

Ja, es kommt letztendlich darauf an wv Bafög man kriegt usw aber ich meinte damit dass er für‘s Erste überlebt

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Dichterseele  16.06.2021, 23:34
@Niflheim

Saufen und Party machen ist auch nicht notwendig - eher hinderlich, wenn man sein Studienziel erreichen will.

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Nein - Anspruch auf ALG II hast Du als U25-jährige/r nicht.

Maximal kannst du mit Aufnahme eines Studiums Bafög beantragen, soweit das Einkommen Deiner Eltern nicht ausreicht, Dir entsprechenden Unterhalt zu bezahlen.

Schlicht und ergreifend - vorrangig sind Dir Deine Eltern im Rahmen einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet - und nicht der Steuerzahler.

Kuhlesalami  07.08.2021, 14:36

Was redest du denn da? Anspruch auf ALG II hat man ab dem 16. Lebensjahr.

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wilees  07.08.2021, 15:00
@Kuhlesalami

Anspruch auch Leistungen nach SGB II haben selbst Säuglinge, wenn deren Eltern kein ausreichendes Einkommen haben.

Einen eigenständigen !! Leistungsanspruch haben junge Menschen regelmäßig erst ab 25. Ansonsten nur in Ausnahmefällen. Sprich unter 25 kann man nur ausziehen wenn der Unterhalt ( Eltern / Bafög / BAB oder eigenes Einkommen aus einer Ausbildung ) gesichert ist.

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man muss nicht während dem hartz4 beziehen arbeiten, damit meinte ich dass man mindestens 1 jahr gearbeitet haben muss, das konnte ich aus dem text der FS nicht entnehmen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kuhlesalami  07.08.2021, 14:38

Nein. Man muss nicht ein Jahr gearbeitet haben.

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"Zu meiner Frage, wäre es möglich, Arbeitslosengeld zu beziehen, damit ich ausziehen kann?"

Nein. Die Allgemeinheit zahlt für so etwas nicht. Entweder du kannst es dir leisten, oder deine Eltern unterstützen dich. Dazwischen gibts nix, solange du noch weiter zuhause leben kannst ;) Arbeitslosengelder sind vollkommen ausgeschlossen, hast ja noch nix in die Kassen gezahlt und stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Mit einer Ausbildung ist es schon eher denkbar : Ausbildungsvergütung + Kindergeld + Minijob ist für ein WG Zimmer allemal ausreichend