Was sind meine Rechte bei einem privaten Tierschutzvertrag?
Hallo,
meine Mutter hat unseren Kater abgegeben. Ich tue mir damit extrem schwer und leide jetzt seit Samstag darunter.
Dies habe ich dem Übernehmer ausführlich mitgeteilt aber sie zeigen kein Einfühlungsvermögen.
Gibt es irgend eine Chance die Katze zurück zu bekommen? Es gab einen Privatenschutzvertrag und eine Schutzgebühr von 30 Euro. Der Vertrag war dieser hier: file:///E:/Downloads/privater-tierschutzvertrag.pdf
Hat er überhaupt irgendeine Rechtsgültigkeit oder ist er ungültig? In wie weit muss er eingehalten werden?
Wir wollten gestern mal kurzfristig aber Angesagt zu ihnen und uns 5 min vom Zustand und der Umgebung des Tieres überzeugen. Sie schlugen aber alles ab und meinten das geht nicht, sie haben einen Termin und haben uns blockiert jetzt auch per Whatsapp blockiert.
Jetzt mache ich mir noch mehr sorgen, dass meine Katze in schlechten Händen gelandet ist und ich nie wieder von seinem zustand höre. Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
PS: Diese dinge standen im Vertrag:
1. ...das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben, es im Wohnbereich zu halten und ihm liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen bzw. nicht zu dulden, das Tier nicht – auch nicht vorübergehend – im Freien zu halten oder dort anzubinden. 2. ...das Tier weder zu verkaufen, noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen, ohne schriftlich die Genehmigung des Übergebers. Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann, so ist der Übergeber davon in Kenntnis zu setzen und behält sich das Recht vor, das Tier zurückzunehmen.
3. ...mit dem Tier nicht zu züchten, sondern es VOR dem Eintreten der Geschlechtsreife (also mit 4-6 Monaten!!) auf eigene Kosten kastrieren zu lassen. 4. ...das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort sowie die erforderlichen Impfungen regelmäßig und auf eigene Kosten vornehmen zulassen.
5. ...dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren und sich am Ort der Haltung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen. 6. Werden die Vertragsbedingungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, so ist der Übergeber berechtigt, die Herausgabe des Tieres zu verlangen. 7. Für den Fall einer Nichterfüllung der Vertragsbedingungen erkennt der Übernehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,- Euro an.
8. Der Übernehmer entrichtet eine Schutzgebühr in Höhe von: 30 Euro
9. Mündliche Abreden neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit.
10. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
6 Antworten
Dein Mutter hat das Tier weggegeben. Es hat nicht dir gehört und daher hast du auch überhaupt keine Rechte auf das Tier.
Bitte hake die Sache ab und lass den neuen Besitzer damit in Ruhe.
Wie soll es ihm nach zwei Tagen in einem neuen zu Hause schon gehen ? Er wird die gewohnte Umgebung vermissen. Deshalb heißt es aber noch lange nicht, dass es ihm dort schlecht gehen wird.
Siehe andere antworten.. und es soll ihm ja nicht gut gehen ich will nur grobe Infos wie er sich so macht.
Nach zwei Tagen schwer abzuschätzen.... und es hängt wohl auch davon ab, wie diese Frage vorgetragen worden ist und mit welcher Reaktion man auf die ablehnende Haltung reagiert hat. Manche schieben halt da lieber gleich den Riegel vor, als sich dann ständig mit irgendwelchen Nachragen auseinandersetzen zu müssen.
Hallo,
grade in (Tier)Schutzverträgen sind viele Klauseln ungültig bis rechtswidrig. Ist aber meistens mehr ein Nachteil für Pflegestellen bzw. euch als Vorbesitzer als für die neuen Besitzer.
Fakt ist: Die Katze wurde freiwillig auf Aussicht in ein neues Zuhause gegen Schutzgebühr abgegeben. Damit ist sie offiziell verkauft und ihr habt keinerlei Rechte mehr an ihr.
Mehr kann man als Vorbesitzer auch nicht verlangen. Auch wenn es oft so in Schutzverträgen drinnen steht, aber Nachkontrollen, Weitergabe des Tieres, Informieren über Tod des Tieres usw. ist alles rechtswidrig. Das geschieht entweder freiwillig oder gar nicht.
Genau deswegen sollte man es sich gut überlegen, ob man sein Tier abgibt und an wen. Danach ist es zu spät. Ich muss auch ehrlich sagen, dass ich die neuen Halter verstehen kann: Man hat nun ein eigenes Tier und möchte, dass es sich gut einlebt und nach 2 Tagen wollen die Besitzer relativ spontan vorbei kommen. Das wirkt aufdringlich. Du kannst es in paar Monaten nochmal versuchen mit schlichter Kontaktaufnahme, es kann eigentlich ganz schön sein sich mit den Vorbesitzern auszutauschen, Fotos zu schicken usw. Aber da muss man sich auch zurückhalten können.
Mit freundlichen Grüßen
VanyVeggie
Deine Mutter hat weder auf dich noch auf den Kater Rücksicht genommen sondern ihn zweimal abgeschoben und jetzt bereut sie es und das Gejammer ist groß, doch das überlegt man sich, bevor man ein Tier abgibt.
was glaubst du wie der Kater sich fühlt, bei fremden Menschen, in einer fremden Umgebung, natürlich braucht er Zeit um sich ein zu gewöhnen und das macht es weder für dich noch für ihn einfacher, wenn ihr jetzt schon Kontrollbesuche machen wollt. Ihr gebt etwas weg, weil es euch lästig geworden ist und glaubt aber immer noch Rechte zu haben, weil ihr euch vertraglich abgesichert habt.
Ich weiß auch nicht was schlimmer ist, Raucher die sich gut um ihr Tier kümmern oder Menschen, die es abschieben.
Es tut mir auch für dich sehr leid, das deine Mutter so rücksichtslos ist, denn das überlegt man sich vorher und sucht nicht bei den neuen Besitzern nach fadenscheinigen Gründen um bei ihnen rum zu schnüffeln.
Nun ja, ganz ehrlich, muss ich sagen, dass ich auch genervt wäre, wenn der alte Besitzer sich 2 Tage, nachdem er die Katze weggegeben hat, gemeldet hätte und wissen wollen würde, wie es ihr geht. Warum sollte es ihr nicht gut gehen.
Da sollte man einfach davon ausgehen, dass man sich den zukünftigen Besitzer gut ausgesucht hat. Man kann ja nicht alle zwei Tage nach dem Tier sehen (wollen), ob es ihm immer noch gut geht. Vor allen Dingen dürfte es der Katze nach 2 Tagen beim neuen Besitzer möglicherweise tatsächlich noch nicht so gut gehen, weil sie das alte Zu Hause vermisst. Das ist aber dann ja kein Anhalt, dass die neuen Besitzer dem Tier nicht gerecht werden.
Als neuer Besitzer wäre mir das auch nicht recht, wenn die alten Besitzer sich "spontan" melden würden, ob sie mal nach der Katze sehen können. Wie gesagt, die Katze muss sich in ihr neues zu Hause ja erst eingewöhnen (selbst bei einem Umzug mit den altbekannten Besitzern sind Katzen in den ersten Tagen/Wochen im neuen zuhause nicht unbedingt "sie selbst") und sollte auch die Gelegenheit dazu bekommen, ohne das vertraue Personen noch mal kurz vorbeikommen und dann wieder gehen. Das dürfte evtl. auch nicht zwingend zum Wohlbefinden der Katze beitragen.
Ich finde, dass hier eurerseits durchaus etwas mehr Zurückhaltung angesagt wäre. Selbst wenn du mit der Abgabe nicht einverstanden warst, so hat doch deine Mutter zumindest hoffentlich die Katze nicht "irgendjemandem" gegeben. Also hilft dir nur das Vertrauen, dass deine Mutter sich die neuen Besitzer gut ausgesucht hat, mehr kannst du meiner Meinung nach nicht tun.
Die Katze wurde vor 3 Wochen schon ein mal abgegeben, darunter hat der Kater richtig gelitten (weshalb es mir jetzt auch so schwer fällt) und ist total abgemagert in den 3 Wochen die er nichts gefressen hat. Natürlich hat man nach so einem Ereignis dann noch mehr Angst, das es der Katze wieder schlecht gehen wird vor allem wenn der Kontakt unterbrochen wird. Außerdem gibt die Familie am 2 Tag schon vor er habe was gefressen etc. was man sich bei dieser Katze in einer Fremden Umgebung nicht vorstellen kann. Desweiteren haben die Personen bei der Abholung total nach Rauch gerochen als würden sie in einer Raucherwohnung leben und genau darum wollten wir mal kurzfristig vorbei schauen.
Weshalb die Mutter die Katze abgegeben hat ist recht un-erwähnenswert, da es eine schwachsinnige Tat war und nur nach einem Beziehungspartner gerichtet war. Sie bereut es jetzt selbst aber es ist zu spät.
Nun ja, ändert aber nichts an den Tatsachen; ihr hab die Katze weggegeben, für Zweifel und Reue ist es jetzt zu spät. Wenn mir bei der Abholung Zweifel an der Eignung der Person aufkommen, gebe ich die Katze nicht her. Aber gut, wenn jemand ein Tier abgibt, weil er vom Partner dazu aufgefordert wird .... Du kannst wohl nichts dafür, es bringt auch nicht viel, deiner Mutter noch zusätzlich Vorwürfe zu machen, aber ich finde, ihr seit selber Schuld an dieser Situation. Warum sollten die neuen Besitzer der Katze das jetzt "ausbaden"; nur weil es Raucher sind, müssen sie deshalb ja keine schlechten Tierhalter sein. Man muss nicht immer gleich das schlechteste von den Menschen annehmen, wenn man es doch tut, dann sollte man denen vielleicht nicht sein Tier anvertrauen.
Ist mir auch alles bewusst, mir gings halt am Meistenauch darum wie das so Rechtlich ist? Hat der Vertrag überhaupt einen minderwertigen teil der was aussagt und der eingehalten werden muss?
Hört sich nicht gut an.
Früher vor 30 Jahren hat meine Freundin nur Katzen dahin abgegeben, wo sie Freihgänger sein durften. Alle kastriert. Da hat sie beim Tierarzt schon Mengenrabatt bekommen.
Einer wollte eine ganz bestimmte Katze. Hat er nicht bekommen. Er hat es 2 mal auch unter falschem Namen versucht.
Die Bedingung war immer, das es Freihgänger werden.
Meine lebt in einem 115 Qm Haus. Sie darf raus wann sie will. Zu Silvester wollte sie auch raus. Da bin ich richtig ins Schwitzen gekommen und habe um 24 Uhr "Nein" gesagt.
Sie hat es natürlich nicht verstanden.
Ansonsten darf sie so ziehmlich alles bei mir. Sie ist sehr klein und meint sie ist Chef.
Ich muss gerade lachen. Sie schläft neben mir. Aber sieht mich oft als Beute an.
Mario
Ich kann nicht damit Abhaken wenn ich nicht weiß wie es dem Kater geht.