Was passiert, wenn ich mit einem anderen Auto zusammenstoße und keine Versicherung habe, das Auto aber versichert ist?

5 Antworten

Hallo, das Auto ist versichert. Muss es sein, sonst wäre es nicht zugelassen.

Diese Haftpflichtversicherung zahlt dann den gegnerischen Schaden. Dafür verschlechtert sich der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers. Für diesen finanziellen Nachteil wärst Du haftbar.

Eine eigene Versicherung brauchst Du nicht. Was aber oft vorkommt: Der Versicherungsnehmer hat in seinen Klauseln alle oder bestimmte Personen von der Nutzung seines Fahrzeugs ausgeschlossen, wie z.B. sehr junge Fahrer oder alle außer Familienangehörige, um einen Rabatt zu bekommen.

Diesen gewährten Rabatt kann die Versicherung auch rückwirkend für ein paar Jahre zurückfordern, wenn eine ausgeschlossene Person einen Unfall baut.

Eigenschaden am Fahrzeug zahlt die Versicherung nur, wenn man Kasko hat:

Teilkasko nur Glasschäden
Vollkasko alle Schäden.

Hat man das nicht, bleibt man auf den Schaden sitzen. Auch dafür wärst Du als Unfallverursacher haftbar.

Die Frage ist nicht ganz klar.

Situation 1: Wenn du mit deinem Auto A in ein anderes Auto B fährst, sind die Schäden an Auto B erstmal über deine Kfz-Haftpflichtversicherung von Auto-A gedeckt.

Hat Auto A keinen Versicherungsschutz (was eigentlich immer Pflicht ist, sonst ist es auch nicht für das Fahren auf öffentlichen Straßen zugelassen), haftest du persönlich.

Schäden am Auto A sind nur gedeckt, wenn man einen entsprechenden Vollkasko-Tarif hat.

Situation 2: Wenn du mit einem Auto A in ein anderes Auto B fährst, du aber kein eingetragener Fahrer für Auto-A bist, sind die Schäden an Auto B erstmal trotzdem über deine Kfz-Haftpflichtversicherung von Auto-A gedeckt.

Die Versicherung von Auto-A wird den Versicherungsnehmer von Auto-A aber möglichweise sanktionieren, wenn kein begründeter Notfall vorliegt der rechtfertigt, dass du gefahren bist.

Situation 3: Wenn du z. B. mit deinem Fahrrad in ein Auto B fährst, haftest du persönlich für alle Schäden.

Es sei denn du hast eine private Haftpflichtversicherung, die die Schäden an Auto B übernimmt. Und falls du einen entsprechend Versicherungsschutz ähnlich zu einem Vollkasko-Tarif bei Autos auch für dein Rad hast, dann greift der wiederum um die Schäden am Rad zu begleichen.

Es ist ein Irrglaube, dass die Person versichert sein muss. Versichert ist immer das Fahrzeug.

Der Schaden beim Unfallgegner muss also entsprechend übernommen werden. Was aber sein kann, ist dass die Versicherung bei Missachtung der Versicherungsbedingungen Geld von dir einfordert.

Wenn das Auto versichert ist, hast du doch eine Versicherung. in dem Fall ist mehr oder weniger alles gut. die Versicherung muss für den Schaden einstehen.

lg, Anna

Immer das Gleiche:

Niemand ist "auf ein Auto versichert", wo kommt der Blödsinn nur immer her?
Das Auto selbst ist versichert.