Was passiert wenn ich als Fußgänger vor der Polizei einfach wegrenne und mich zuhause einsperre?

6 Antworten

Dann werden sie zur Not die Tür mit Gewalt öffnen, das Weg rennen ist per se erst mal nicht strafbar, jedoch kann es dir als Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgelegt werden, sowie deine Flucht als verdächtiges Verhalten nahegelegt werden, was ein Eingreifen erlauben würde.

Bleib einfach stehen, sei höflich, reiche deinen Ausweis und fertig.

NonNam  06.03.2024, 11:34

Sind das RTL-Weißheiten? Wo soll da ein Widerstand sein? Und seit wann ist es verboten sich verdächtig zu machen? Und wann wurde die Unverletzlichbarkeit der Wohnung abgeschafft? Kein Grundgesetz mehr?

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PartnerPferd  06.03.2024, 11:48
@NonNam

Das sind tatsächliche Berufserfahrungen und der Widerstand ist die Widersetzung der Kontrolle durch Entziehen, sich verdächtig machen ist nicht verboten, führt aber zur Konsequenz, dass die Exekutivbehörde weitere Schritte durchführt und die Unverletzbarkeit der Wohnung kann ausgehebelt werden bei Gefahr in Verzug und ebenfalls bei verdächtigen Verhalten durch Absicherung höherer Instanzen.
Das GG hat hier allerdings recht wenig zu tun.

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Ich würde annehmen, sie würde dich dann in Ruhe lassen.

Allerdings haben sie dann auch deine Adresse und können dich jederzeit wegen verdächtigem Verhalten zu einem freundlichen Interview einladen. 😏

Wegrennen ist nicht strafbar, könnte aber "verdächtig" rüberkommen. Im schlimmsten Fall werden sie die Tür einbrechen... im normalfall denken die sich "ne.. also auf so eine kacke hab ich jetzt echt kein Bock"

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ...glaub mir einfach...

Wenn sie keine Hausdurchsuchung veranlassen können, dann ja. Es ist nicht verboten, vor der Polizei zu fliehen.

Eclair89  06.03.2024, 08:23

Natürlich ist es nicht erlaubt, sich der Kontrolle durch Polizeibeamte zu entziehen.

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Marionetto  06.03.2024, 08:37
@Eclair89

Das ist nicht richtig! Nur wenn man dabei Gewalt anwenden würde, würde es strafbar sein. Sogar eine Flucht aus dem Gefängnis wäre straffrei, wenn man dabei keine "Begleit-Straftaten" begeht!

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Eclair89  06.03.2024, 09:49
@Marionetto

Vor dem Polizeibeamten, bei Aufforderung den Personalausweis zu zeigen, zu fliehen, ist bereits ein Akt der Gewalt per Gesetz.

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Still  06.03.2024, 10:04
@Eclair89

Es ist nicht unter Strafe gestellt; aber es rechtfertigt einen ganzen Katalog an Maßnahmen!

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Eclair89  06.03.2024, 10:44
@Still

"Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts, der in § 113 StGB normiert ist." mit anderen Worten, es ist strafbar, so wie der Fall hier vorliegt.

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Marionetto  06.03.2024, 13:10
@Eclair89

Nein, solange man ohne körperliche Gegenwehr sich einfach nur aus dem Staub macht, bevor ein Polizist einen angefaßt bzw festgehalten und man sich losgerissen hatte, ist es nur eine Ordnungswidrigkeit...und keine Straftat. Isso!

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Eclair89  06.03.2024, 13:31
@Marionetto

Falsch, ich hatte es sogar schon geschrieben. Sich der Kontrolle wie hier zu entziehen ist bereits Widerstand gegen die Polizei und damit strafbar.

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Eclair89  06.03.2024, 13:34
@Marionetto

Ja, dann liegst du falsch. Mehr als aus Gesetzen zitieren kann ich nicht.

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Still  06.03.2024, 14:46
@Eclair89

Du liegst aber auch mit deiner OWI falsch.

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Still  06.03.2024, 14:48
@Eclair89
mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet,

Wo bitte ist das in der Frage gegeben?!

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Eclair89  06.03.2024, 15:08
@Still

Oh man...

  • Punkt A) Das Wegrennen ist zwar nicht explizit erlaubt, ebenso wenig ist es jedoch verboten. Das bedeutet: Wenn Sie die Flucht ergreifen, machen Sie sich nicht strafbar. Auch, wenn Ihnen die Flucht nicht gelingt und Sie gefasst werden, droht Ihnen keine Strafe.

Das wäre deine Ausgangssituation. Nun beschreibt der Fragesteller aber, dass er gerade in einer Personenkontrolle ist bzw. eine gemacht werden will, deshalb:

  • Punkt B)Ob Sie in einer konkreten Situation straffrei davonkommen, wenn Sie vor der Polizei weglaufen, hängt jedoch auch davon ab, ob Sie Widerstand leisten. Hat der Polizeibeamte Sie beispielsweise aufgefordert, Ihren Personalausweis vorzuzeigen und Sie rennen weg, ist dies eine Form von Widerstand, die nach § 113 StGB strafbar ist.
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Still  06.03.2024, 18:31
@Eclair89
mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet,

Sorry, ich hätte wohl schreiben sollen, dass das Zitat aus § 113 StGB ist.

Wegrennen erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal "Gewalt". Falls du weiterhin auf deiner Sichtweise bestehen solltest, wären Urteile diesbezüglich interessant. (da nicht vorstellbar)

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Eclair89  06.03.2024, 18:54
@Still

Und das nicht Zeigen seines Personalausweises gilt bereits als widerstand, wie oft denn noch? Ließt du überhaupt, was ich schreibe?

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Still  06.03.2024, 18:57
@Eclair89

Wo hast du das denn her? Das nicht Zeigen des BPA ist keine Gewalt im Sinne von Widerstand! Falls du juristisch etwas liefern kannst: gerne, aber durch Wiederholung von "falsch" wird es nicht besser!

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Sie könnten so lange vor der Wohnung warten, bis Du wieder rauskommst.