Was passiert wenn ein Mörder im Gefängnis erneut jemanden tötet?
Gibt es dann ein neues Verfahren überhaupt ? weil mehr als lebenslang gibt es ja nicht, und 2x lebenslang usw. nur in USA aber nicht in Deutschland.
9 Antworten
es gibt ein neues verfahren und möglicherweise, wird die schwere der schuld dann fest gestellt, dass er den rest seines lebens im knast verbringen muss. wenn er weiter mordet wird es noch strengere regeln für ihn geben wie einzelhaft und das im zweifel sogar 24/7
Ja, es gibt ein zweites Verfahren - und eine zweite Strafe, die aber auf die andere angerechnet wird, vermutlich aber deutlich strafverschärfend - sprich wenn es vorher nicht war, dann mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld - das bedeutet, ein Antrag auf Haftentlassung ist frühestens nach, ich meine, 25 Jahren (korrigiert die Zahl, wenn ich mich irre).
Ja, natürlich.
Das wirkt strafveeschärfend und der kommt nach 15 Jahren gesichert nicht heraus.
Es gibt ein neues Verfahren und wenn er lebenslang hat und wieder bekommt, wird es Ran gehängt. Statt der 15 Jahre dann 30 ohne vorzeitige Entlassung.
maximal 15 Jahre oder lebenslang wo man auf Bewährung nach 15 Jahren entlassen werden kann und mehr als das geht nicht
Doch, es geht deutlich mehr! 15 Jahre ist nur der frühest mögliche Termin wieder raus zu kommen, das ist aber eher selten, dass wirklich jemand dann nach 15 Jahren auch rauskommt.
Er sitzt erst die eine Strafe ab, lebenslang 15 Jahre. Erst danach sitzt er die zweite Strafe ab, wenn das wieder 15 Jahre sind dann insgesamt 30 Jahre. Je nachdem was er bekommt, wird rangshängt. Er sitzt nicht 2 strafen eine Zeit.
Es sind nicht 15 Jahre, es sind MINDESTENS 15 Jahre - wenn man lebenslang bekommt, kann man auch in Deutschland durchaus auch bis zum Ende des Lebens sitzen, egal wie lang das hin ist!
Er wird der Tat gemäss verurteilt und die Strafe dann an die bestehende angehängt.
was heißt das konkret wenn jemand nachdem er 1 Jahr erst einsitzt und lebenslang verbüßt ?
2x lebenslang geht ja nicht
Das kommt auf die Art der Verurteilungen an. Wenn bereits eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüsst wird und eine zeitige Freiheitsstrafe hinzukommt, wird die lebenslänglich Freiheitsstrafe unterbrochen. Kommt eine zweite lebensnlängliche Freiheitsstrafe dazu wird die erste Freiheitsstrafe nach 15 Jahren unterbrochen um dann einen realen Zeitpunkt für eine vorzeitige Entlassung zu haben, 30 Jahre.
Es gibt Möglichkeiten auch früher noch entlassen zu werden, es würde aber hier zu Weit führen das zu erklären.
Das ist etwas anderes. Das nennt man Tatmehrheit und es werden dabei alle Verrechen zusammengezogen.
Anders ist es wenn ein Verfahren bereits abgeschlossen ist, dann gibt es einen neuen Prozess der mit dem vorhergehenden nichts zu tun hat.
glaube ich nicht das dass einfach addiert wird das ist in USA so aber nicht in Deutschland
maximal 15 Jahre oder lebenslang wo man auf Bewährung nach 15 Jahren entlassen werden kann und mehr als das geht nicht