Was muss in einem Testament stehen, das es gültig ist?

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Datum und Unterschrift

Und es muss Handschriftlich erstellt sein, als Willensäusserung zu erkennen sein, die Seiten sollten Nummeriert sein, damit keine etwas weglassen oder verändern kann.

Nicht zwingend erforderlich ist eine bestimmte Überschrift "Letzter Wille" "Testament"

Damit das Nachlassgericht alles richtig deuten und zuordnen kann, ist es hilfreich, wenn man sich ein bisschen auskennt bzw. beraten lässt. Und die Begünstigten mit Adresse, Geburtsdatum eindeutig identifziert.

Und den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis sollte man kennen.

Erbe kann jemand nur sein in Anteilen des gesamten Nachlasses:

Tante Emma bekommt 10%. meine Frau 90% oder: Paul soll Alleinerbe sein.

Vererbt werden dann auch alle Schulden und Verpflichtungen (Beerdigungskosten)

Vermächtnisse sind Anordnungen die einen Teil des Nachlasses betreffen:

Paul bekommt den Porsche, Greenpeace bekommt 50.000 Euro

Juristisch falsch wäre eine Formulierung: "Paul erbt den Porsche", Tatsächlich ist das Vermächtnis eine Verpflichtung an die Erben, die Summe oder den Gegenstand aus den Erbe herzugeben. Vorausgesetzt der Nachlass, nach Begleichung aller Verpflichtungen gibt das her.

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Wenn mehrere Versionen auftauchen, gilt das mit dem jüngeren Datum

Um zu verhindern dass jemand ein für ihne nachteiliges Testament verschwinden lässt, kann man das Testament auch beim Amtsgericht für eine geringe Gebühr hinterlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Guten Tag!

Ein Testament muss die formalen Anforderungen erfüllen, die im Erbrecht geregelt sind. Gemäß § 2247 BGB muss das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Maschinelles schreiben am PC genügt nicht, führt somit zur Formnichtigkeit. Dazu soll das Datum, die Uhrzeit, der Name sowie der Vorname im Testament benannt werden. Fehlt das Datum und die Uhrzeit richtet sich die Gültigkeit danach, ob sich Datum und Uhrzeit anderweitig aus den Umständen feststellen lassen. Lässt es sich nicht anderweitig treffen, ist das Testament unwirksam.

Auch können keine minderjährigen ein Testament errichten. Das sollte aber klar sein.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Damit dies gültig ist muss als aller erstes die Form gewart werden. Das ist im Grunde wichtiger als der Inhalt. Ein Testament muss entweder notariell beurkundet werden oder komplett handschriftlich verfasst werden.

Beim Inhalt sollte es möglichst klar formuliert sein. Der Wille der Erblassers muss klar verständlich sein.

Es muss zumindest Testament oder letztwillige Verfügung heissen, handschriftlich abgefasst sein, datiert und mit vollständigem Namen unterschrieben