Was muss ich beim eröffnen eines Onlineshops beachten?

3 Antworten

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Dann mal wieder die Langversion:

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.

Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung, und bei eBay, eBay Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar           

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

Dann bitte informiere Dich erstmal, wie die rechtlichen Voraussetzungen sind. Dafür solltest Du seriöse Quellen und kein Laienforum nutzen. Auch wenn die Recherche wohl erstmal etwas Geld kosten könnte, darf man einen Onlineshop rechtlich nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Hier sehe ich nicht den geeigneten Rahmen für rechtssichere Informationen!

Xandros0506  28.08.2022, 22:53
Hier sehe ich nicht den geeigneten Rahmen für rechtssichere Informationen!

Richtig. Die gibt es nur bei einem Anwalt.

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Esskah  28.08.2022, 22:56
@Xandros0506

Generell ja. Allerdings ziele ich eher darauf ab, dass sich hier auch viele Unwissende zu Wort melden und man dann vor lauter "ich hab Recht - Getöse" die richtigen, von den falschen Antworten kaum noch unterscheiden kann.

Ich finde es zudem auch immer sehr naiv, dass man meint ohne Fachwissen eine Webseite, Onlineshops oder Dienstleistungen anbieten zu können.

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Dafür würde ich mich juristisch beraten lassen, die eine Stunde bezahlen lohnt sich sicher, dafür machst du dann alles richtig, meldest es korrekt an etc. Schließlich gibt es E-Commerce auch als Studiengang, von daher denke ich nicht, dass man da alles in 5 min zusammenfassen kann, sondern dass es einiges zu beachten gibt :) Also schau mal, ob es Jurist:innen gibt, die sich auf den Bereich spezialisiert haben und nimm da Kontakt auf.

Ansonsten ist zum „einfach so nachfragen“ wahrscheinlich 123recht noch passender als gutefrage, probier es da auch mal