Was kann ich machen, wenn jemand unsere Katze hat und nicht zurückgeben möchte?
Wir vermissen unsere kleine Katze seit zwei und halb Wochen.
Wir haben nach ein und halb Wochen die Straße durchplakatiert und eine Frau (a) hat uns angerufen.
Sie hat unsere Katze an eine andere Frau(b) weitergegeben, da sie Katzenallergie hat
Die Frau (a) hat die Nummer von Frau (b) an uns gegeben, aber das Nummer ist nicht erreichbar, da die Frau(b) hat unsere Katze schon verkauft und sie sagt dass sie es nicht mehr rückgengig machen kann.
Aber wir möchten unsere Katze zurück haben.
Die Katze hat leider kein Chip, aber sie wurde kastriert und angemeldet an der Gemeinde.
Was können wir tun? Können wir sie noch zurück haben?
Vielen Dank für die Antworte
11 Antworten
Wenn A die Katze gefunden hat wäre das Fundunterschlagung, das gilt auch für Tiere und das widerrum kann als Diebstahl gewertet werden. Die Personen haben sich allesamt nicht richtig verhalten und dir die Möglichkeit gegeben das Tier abzuholen oder dir vorbei zu bringen.
Geh mit den Telefonnummern zur Polizei, wenn ihr ein Foto von dem Tier habt dann nehmt auch das mit, lass dich von den Beamten beraten und sollten die dir zur Anzeige raten, dann zieh das auch bitte so durch, den Leuten war es wohl schnurzpiepe also haben die auch mit den Konsequenzen zu leben.
ggf eine Klage auf Herausgabe bei Gericht einreichen
die Frau, die die Katze gekauft hat, kann keinen Besitz an der Katze rechtlich erworben haben
Warum Frau B? Hier liegt ein gutgläubiger Erwerb nach § 932 BGB vor. Frau A hätte nicht verkaufen dürfen.
Nein, nur (b). (a) konnte nicht wissen, dass (b) fremdes Eigentum einfach verkauft.
Besitz muss man gar nicht rechtlich erwerben und sie war in der Tat Besitzer der Katze. Nur nicht Eigentümer.
Der lässt sich durch das Fehlen eines Chip auch nicht zweifelsfrei nachweisen. Bliebe abzuwarten, ob FS, a, b oder c etwas Schriftliches vorweisen können.
Da die Katze eine Sache ist, handelt es sich hier um einen Diebstahl.
Die Anzeige sollte dann aber gegenüber Frau A ausgesprochen werden. Sie hätte die Katze nicht verkaufen dürfen.
Frau (a) hat die Katze nicht verkauft, sondern nur weitergegeben. Warum auch immer. Das ist aber nicht strafbar.
Frau (b) hat aber die Katze verkauft und um die geht es ja hier.
Frau (b) anzeigen wegen Diebstahl (Katzen sind Sachen) und Hehlerei (Verkauf gestohlener Sacen). Polizei klärt das weitere.
Frau (b) hat die Katze nicht ERWORBEN. Lies bitte die Frage noch mal genau durch.
Ist aber Hehlerware, d.h. auch wenn gutgläubig ist es gestohlen und sie muss die Katze wieder zurück geben.
Die Frau soll schauen, dass sie die Katze zurückholt. Sie kann nicht einfach fremdes Eigentum verkaufen.
Sie hätte das Tier ins Tierheim bringen müssen.
Ihr habt doch sicher Fotos von eurer Katze, daher könnt sie anzeigen. Sucht euch einen Anwalt
Aber Frau (b) muß ihr den Kaufpreis erstatten und kommt wegen Diebstahl und Hehlerei dran. XD