Was kann ich machen?

6 Antworten

Du hast nichts falsch gemacht. Wer dich schlägt, macht alles falsch.

Eine Therapie könnte dir helfen.

Sprich mit einem der Betreuer/Erzieher. Und dann schau ob du eine Therapie machen kannst.

Ich kann dir auf jeden fall helfen mein Freund :)

Laut deiner Aussage handelt es sich hier bei um HAS Gewalt. Also Häusliche Gewalt. Ein absolutes No Go. HAS Gewalt ist keine Privat Angelegenheiten, sondern eine Straftat was deine Eltern mit dir ( unschuldig ) antuen. Du solltest auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei machen. Und Funde wie Beschwerden, Blutergüsse etc von einem Arzt dies dokumentieren und begutachten lassen. Du bist 14, ich bin 37. Du solltest dich an das Jugendamt sofort wenden. Die Polizei kann den Straftätern ein 10 tägiges Rückkehrverbot aussprechen. Aber soweit soll es nicht kommen. Es ist traurig genug, dass Reden allein nix viel bringt :( Eine Anzeige hingegen hat Wirkung.

Zitat:

Vorgehensweisen des Jugendamts bei häuslicher Partnergewalt

( Name unkenntlich gemacht )

Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.

( Name unkenntlich gemacht )

Der Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen e.V.

Die Polizei ist gemäß PDV 382 verpflichtet bei Fällen häuslicher Gewalt in Familien mit Kindern das zuständige Jugendamt zu informieren. Das Jugendamt hat generell die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigten Hilfe anzubieten. Eine Komponente des Jugendamtes stellt der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) dar, dem auf Basis des SGB VIII unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bisher ist es jedoch weitestgehend unklar, welche Schritte das Jugendamt (ASD) nach Erhalt der Information über eine polizeiliche Wegweisung in Familien mit Kind(ern) einleitet. Zur Beantwortung dieser Frage führte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) eine bundesweite Online-Befragung mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem ASD durch. Eine erste Analyse gibt Aufschluss über die Vorgehensweisen von Fallbearbeiterinnen und Fallbearbeitern nach Erhalt der Information über eine polizeiliche Wegweisung. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, inwieweit häusliche Gewalt in Familien mit Kindern als Kindeswohlgefährdung betrachtet wird und wie das mit den betrachteten Vorgehensweisen in Verbindung steht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vieles selbst erlebt und auch gesehen.

Sanja2  27.04.2025, 12:29

hast du die Frage eigentlich gelesen?

Hast du ein wirklich gutes Erlebnis im Leben gehabt, an das du jetzt, und in ähnlichen Fällen denken könntest, damit es dir wieder besser geht?

freunde würden dich nicht schlagen. wende dich mit deiner angst und wegen der körperverletzung an deine heimleitung/betreuer. die "freundin" würde ich konsequent anzeigen und aus meinem freundeskreis entfernen