Was ist wenn bei Abholung Preis höher ist als bei Beauftragung?
Hallo Leute,
ich habe heute einen Auftrag zum Visitenkartendruck aufgegeben. Die im Copyshop meinte, dass das 0,26ct pro Karte kostet. Hab das aber nicht schriftlich oder so.
Die Karten kann ich übermorgen abholen. Jetzt ist mir gerade in den Sinn gekommen: Was ist, wenn der Copyshop dann einen höheren Preis verlangt als mir gesagt wurde?
Muss ich den dann zahlen? Welche Rechte habe ich?
4 Antworten
Wenn ein Preis von 0,26 Cent vereinbart wurde, musst du auch nicht mehr als 0,26 Cent bezahlen. Behauptet der Shop, es sei ein hoeherer Preis vereinbart worden, wird er das beweisen muessen.
mach dir keinen Stress...
Soweit nicht anders vereinbart finden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise Anwendung. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nicht möglich.
Genauso würdest du aber nicht davon profitieren, wenn der reguläre Preis bei Abholung nur noch 0,20 € betragen würde, du müsstest trotzdem die vereinbarten 0,26 € bezahlen.
Dann könnt ihr euch notfalls vor Gericht darüber streiten, was vereinbart wurde.
Im Zweifelsfall würde ich dann (sofern keine Einigung vor Ort möglich ist) einfach gehen und die Ware da lassen. Es gibt auch seröse Anbieter, und klagen wird wegen ein paar Euro wohl niemand.
Immer schriftlich geben lassen, sonst verlangen die soviel sie wollen, z. B.:
26€ pro Einzelkarte.
Ja, habe ich mir jetzt auch gedacht. Aber, wenn die dann z. B. 26€ pro KArte verlangen muss man das doch nicht zahlen, da wäre der Preis ja absurd, oder?
Ja, das wäre Wucher, und könntest bei der Polizei klagen.
Ab wann wäre das denn in diesem Fall schon Wucher? Hab gelesen, wenn der Anbieter mind. das doppelte verlangt, Also in diesem Fall ca. ab 60ct pro Karte?
Und was ist, wenn der Copyshop später unbedingt mehr haben will, mit der Behauptung, man hätte sich mündlich auf einen höheren Preis geeinigt?