Was ist wenn bei Abholung Preis höher ist als bei Beauftragung?

4 Antworten

Wenn ein Preis von 0,26 Cent vereinbart wurde, musst du auch nicht mehr als 0,26 Cent bezahlen. Behauptet der Shop, es sei ein hoeherer Preis vereinbart worden, wird er das beweisen muessen.

Soweit nicht anders vereinbart finden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise Anwendung. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nicht möglich.

Genauso würdest du aber nicht davon profitieren, wenn der reguläre Preis bei Abholung nur noch 0,20 € betragen würde, du müsstest trotzdem die vereinbarten 0,26 € bezahlen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

carsten340 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 23:58

Und was ist, wenn der Copyshop später unbedingt mehr haben will, mit der Behauptung, man hätte sich mündlich auf einen höheren Preis geeinigt?

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Answer1234567  28.04.2022, 00:04
@carsten340

Dann könnt ihr euch notfalls vor Gericht darüber streiten, was vereinbart wurde.

Im Zweifelsfall würde ich dann (sofern keine Einigung vor Ort möglich ist) einfach gehen und die Ware da lassen. Es gibt auch seröse Anbieter, und klagen wird wegen ein paar Euro wohl niemand.

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Immer schriftlich geben lassen, sonst verlangen die soviel sie wollen, z. B.:

26€ pro Einzelkarte.

Woher ich das weiß:Recherche

carsten340 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 23:45

Ja, habe ich mir jetzt auch gedacht. Aber, wenn die dann z. B. 26€ pro KArte verlangen muss man das doch nicht zahlen, da wäre der Preis ja absurd, oder?

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carsten340 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 23:50
@Anonymer1Alfred

Ab wann wäre das denn in diesem Fall schon Wucher? Hab gelesen, wenn der Anbieter mind. das doppelte verlangt, Also in diesem Fall ca. ab 60ct pro Karte?

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