Was ist mit der vertraunsfrage gemeint?

1 Antwort

Von Experte vanOoijen bestätigt

Der Bundeskanzler hat laut Verfassung die Möglichkeit eine Abstimmung über ein Gesetz oder auch eine einfache Abstimmung an sein Schicksal zu knüpfen. Er sagt quasi: Wenn ihr (die Mehrheit der Abgeordneten, in der Regel von den Regierungsfraktionen) mir noch vertraut stimmt ihr in dieser Abstimmung dafür. Ansonsten sehe ich kein ausreichendes Vertrauen mehr in mich durch den Bundestag und erwäge dem Bundespräsidenten Neuwahlen vorzuschlagen.

Erhält er in der folgenden Abstimmung nicht die Mehrheit der Stimmen von allen Mitgliedern des Bundestages, kann der Kanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen dass er den Bundestag auflösen sollte. Der Bundespräsident hat dann ca 20 Tage Zeit darüber zu entscheiden. In der Zeit kann der Präsident Gespräche mit den Fraktionen führen über eine mögliche Weiterführung der Regierung.