Was ist eine Abschrift?

5 Antworten

Eine Abschrift ( Auch Zweitschrift genannt) ist die Anfertigung eines identischen Schriftstückes vom Original mittels Handschrift, daher die Bezeichnung "Abschrift"

Eine Durchschrift  ist die Anfertigung eines (oder auch mehrerer) identischen Schriftstücke mittels Blau- (auch in anderen Farben möglich) oder Kohlepapier mittels Handschrift.

Beim Durchschlag verwendet man zur Anfertigung von
identischen Schriftstücken eine meist mechanische Schreibmaschine.

Kopien auch Fotokopie genannt werden mittels technischer-optischer Geräte, wie Fotokopierer oder Scanner und Drucker hergestellt.

Beglaubigen kann man Abschrift, Durchschrift, Durchschlag und auch die Kopie. Wobei bei Durchschrift und Durchschlag die Lesbarkeit ( ab den 5. und weitere) gegeben sein muss. Das Original muss in jedem Fall mit der Kopie o.ä. vorgelegt werden

Graupelz3591  22.03.2017, 19:32

Erklärung zu " bei Durchschrift und Durchschlag die Lesbarkeit ( ab den 5. und weitere) " Um so mehr Duirchschläge / Durchschriften auf einem mal angefertigt werden um so undeutlicher werden diese Durchschläge bzw. Durchschriften. Ab den 5 Durchschlag/Durchschrift wird die Lesbarkeit schwieriger bis kaum möglich

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§ 39 BeurkG definiert den Begriff "Abschrift" im doppelten Sinn:

„Bei der Beglaubigung von Abschriften [hier ist der Begriff wörtlich zu nehmen], Abdrucken, Ablichtungen und dergleichen (Abschriften) [hier wird der Begriff "(Abschrift)" auf alle anderen Vervielfältigungen eines Hauptdokumentes angewendet].....“

Der Begriff der Abschrift wird also sowohl für eine echte z. B. handschriftliche Abschrift verwendet als auch für jede andere Vervielfältigung einer Hauptschrift - auf die Art der Vervielfältigung kommt es seit 1969 nicht mehr an.

Man unterscheidet im Rechtsverkehr die einfache (unbeglaubigte), die
beglaubigte Abschrift und die beglaubigte elektronische Abschrift.

Zweck der beglaubigten Abschrift ist es, dass in ihr der Notar die
inhaltliche Übereinstimmung einer bestimmten Abschrift mit einer
bestimmten Hauptschrift bestätigt (das kann wiederum auch eine beglaubigte Abschrift/Kopie einer Hauptschrift sein).

Die optische Übereinstimmung wird nicht verlangt. Die Beweiskraft einer beglaubigten Abschrift ist höher als die einer unbeglaubigten einfachen
Abschrift.

Die höchste Steigerung der Beweiskraft ist dann die notarielle Beurkundung.

Eine Abschrift ist eine Kopie. Das heißt Abschrift, weil man das Original  früher abgeschrieben hat. Dazu gibt es beglaubigte Abschriften, deren Übereinstimmung mit dem Original von einer zuständigen Stelle beglaubigt wird.

ist so etwas wie ein faksimile, kopien des originals welche durch vorweis beim notar dann zusätzlich beglaubigt werden, so ist das orginal geschützt beim rechtsverkehr und die anderen sind eine sehr gute beweisform zum schriftverkehr

eine Kopie!

kann aber auch beglaubigt sein!

kommt darauf an, um was es sich handelt?