Gelten von hessischen Ortsgerichten beglaubigte Kopien auch in anderen Bundesländern?

3 Antworten

Natürlich gelten die, wenn eine Behörde die Beglaubigung vorgenommen hat.

Eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie wird immer und überall anerkannt. Sollte sie jemand nicht anerkennen, liegt das an demjenigen und man könnte sich dagegen wehren.

Gruß Matti

Die Ortsgerichte könnten Unterschriften und Dokumente öffentlich beglaubigen. Das wird auch in anderen Bundesländern anerkannt.