Beglaubigte abschrift?
War beim standesamt, wir brauchen eine "beglaubigte abschrift aus dem geburtsregister", aber die frau sagte ausdrücklick " mit hinweise". Bei allen dokumenten die man online bestellen kann, steht aber nirgends mit hinweise dabei. Wo krieg ich dann eine "beglaubigte abschrift aus dem geburtsregister mit hinweise" her? Ist das das gleiche?
4 Antworten
Ich verstehe nicht, wo hier das Problem sein soll! - Warum gehst Du nicht persoenlich hin, - beantragst die Urkunde vor Ort (die erklaeren Dir dann auch, was sie mit "Hinweise" meinen!) und nach ca. einer Woche kannst Du die Dokumente dann abholen.
Lief bei mir auch problemlos: - dort angerufen, - Geburtsurkundenabschrift zugesendet bekommen.
"Hinweise" im Geburtenregister sind z.B. Angaben zur Eheschließung der Eltern der geborenen Person oder zu Kindern dieser Person. Laut Personenstandsverordnung werden Hinweise in einen beglaubigten Registerausdruck (elektronisches Register) bzw. eine beglaubigte Abschrift (Papierregister) nur auf ausdrücklichen Wunsch aufgenommen. Wenn das Online-Formular das nicht vorsieht und es auch kein Feld für Freitext hat, schreib dem Standesamt eine Mail und frag, wie du es machen sollst.
So weit ich weiss gibt es die nicht ohne Hinweisteil.
Wenn du die Abschrift bestellst, achte darauf, dass du nicht auf irgendwelchen externen Serviceseiten landest. Die sind unnötig und kosten zusätzlich Geld!
Schreibe eine Mail an dein Geburtsstandesamt und bestelle genau was du brauchst. Die erzählen dir dann weiteres.
Normalerweise beim Kreisamt der Stadt bzw. Stadtverwaltung anfragen.
"Mit Hinweise" sagt mir nichts - daher auch mal den Sinn anfragen.
Weil man das beim Geburtsort beantragen muss. Und der kann seeeehr weit weg sein.