Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister oder aus dem Geburtseintrag?

1 Antwort

Geburtenbuch und Geburtenregister sind beides Begriffe für ein und dasselbe Dokument. Zwischen 1.1.1876 und 30.6.1938 hießen die Einträge "Geburtsregister", ab 1.7.1938 "Geburtenbuch" und neuerdings wieder "Geburtenregister". Beglaubigte Abschriften davon sind Kopien der kompletten Einträge in den Registern.