Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister oder aus dem Geburtseintrag?
Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister oder aus dem Geburtseintrag?
Ich habe einen Zettel vom Standesamt bekommen auf dem ein beglaubigte Abschrift zwecks Heirat des Geburtseintrags verlangt wurde, mir wurde von meinem Geburtsstandesamt nun eine Abschrift ( beglaubigt) aus dem Geburtenregister zu gesendet.
Ist das dass gleiche?
Grüße
Flo
1 Antwort
Geburtenbuch und Geburtenregister sind beides Begriffe für ein und dasselbe Dokument. Zwischen 1.1.1876 und 30.6.1938 hießen die Einträge "Geburtsregister", ab 1.7.1938 "Geburtenbuch" und neuerdings wieder "Geburtenregister". Beglaubigte Abschriften davon sind Kopien der kompletten Einträge in den Registern.