Anmeldung zur Eheschließung- Ausdruck aus dem Geburtsregister bei Geburt im Ausland!?

5 Antworten

Übersetzung (beglaubigt) sollte reichen. Du müßtest aber auch im Melderegister deiner Stadt eingetragen sein und dort dürfte doch auch eine Personenstandsanfrage möglich sein. Persönlich nachfragen!

Nein! Die Übersetzung, auch wenn diese von einem vereidigten Dolmetscher/Übersetzer gefertigt wurde, ist lediglich ein Hilfsmittel, ersetzt aber keinesfalls die Geburtsurkunde, welche vom Geburtsstandesamt in der Originalsprache ausgestellt wurde.

Das musst du beim Amt direkt nachfragen. 

IttaBu 
Fragesteller
 05.03.2015, 17:04

Würde ich ja gerne machen. Die Herrschaft vom Standesamt gehen leider weder ans Telefon noch antworten diese auf E-Mailanfragen.

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Da Du bei der Einbürgerung alle Urkunden bereits vorgelegt hast (bzw. Deine Eltern), sollten diese ausreichen.

Die Übersetzung müsste eigentlich ausreichen. Steht ja nichts anderes drauf als auf dem Original.