Geburtsregister mit Hinweis?
Was meinen die vom Standesamt mit dem Hinweis? Es hieß, dass das mit drauf stehen muss. Aber ich habe keine Ahnung was die damit meinten.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geburt
Die Registereinträge bestehen aus einem urkundlichen Teil (Haupteintrag und Folgebeurkundungen) und einem Hinweisteil.
GeburtenregisterIm Geburtenregister (§ 21 PStG neu) werden die folgenden vier Angaben beurkundet:
- die Vornamen und der Familienname des Kindes
- Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt
- das Geschlecht des Kindes (männlich, weiblich, divers oder offengelassen, siehe Personenstandsgesetz ab 2013)
- die Vornamen und die Familiennamen der Eltern sowie auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
Zum Geburtseintrag wird auf Folgendes hingewiesen:
- auf die Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn sie nicht Deutsche sind und ihre ausländische Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist
- bei einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, auf deren Eheschließung
- auf die Beurkundung der Geburt der Mutter und des Vaters
- auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
https://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsregister
Alles Gute für dich!
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme