Geburtsregister mit Hinweis?

1 Antwort

Die Registereinträge bestehen aus einem urkundlichen Teil (Haupteintrag und Folgebeurkundungen) und einem Hinweisteil.

Geburtenregister

Im Geburtenregister (§ 21 PStG neu) werden die folgenden vier Angaben beurkundet:

  1. die Vornamen und der Familienname des Kindes
  2. Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt
  3. das Geschlecht des Kindes (männlich, weiblich, divers oder offengelassen, siehe Personenstandsgesetz ab 2013)
  4. die Vornamen und die Familiennamen der Eltern sowie auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist

Zum Geburtseintrag wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. auf die Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn sie nicht Deutsche sind und ihre ausländische Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist
  2. bei einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, auf deren Eheschließung
  3. auf die Beurkundung der Geburt der Mutter und des Vaters
  4. auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

https://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsregister

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme